Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Deutschland fordert die Einführung eines Pflegegeldes für pflegende Angehörige. „Wir brauchen ein Pflegegeld 2.0. Das muss unmittelbar an die Pflegenden ausgezahlt werden“, erklärte ASB-Bundesgeschäftsführer Uwe Martin Fichtmüller gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Diese finanzielle Unterstützung sei essenziell, insbesondere wenn pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren, um die Pflege sicherzustellen. Bei der Festlegung der Höhe des Pflegegeldes schlug Fichtmüller eine Orientierung am bestehenden Elterngeld vor. „Das Pflegegeld sollte sich am Elterngeld orientieren. Warum sollte es einen Unterschied machen, ob ich ein Kleinkind oder eine hochaltrige pflegebedürftige Familienangehörige betreue?“, argumentierte er.
Zudem plädiert Fichtmüller für die Einführung einer Pflegevollversicherung, die nach dem Vorbild der Krankenversicherung konzipiert werden soll. „Wer über 3.000 Euro pflegebedingte Kosten und die Nebenkosten tragen muss, aber nur eine Durchschnittsrente von etwa 1.300 Euro bei Frauen oder 1.440 Euro bei Männern bezieht, kann sich die Pflege sonst schlicht nicht leisten“, führte Fichtmüller als Begründung für diesen Vorstoß an. Er räumte ein, dass eine solche Pflegevollversicherung nicht „von heute auf morgen kommen“ könne. Dennoch sei mittelfristig ein Sockel-Spitze-Tausch und langfristig eine Pflegevollversicherung das angestrebte Ziel.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Sockel-Spitze-Tauschs, der eine Umkehr des Zuschusses durch die Pflegeversicherung mit einer gedeckelten Eigenleistung der Pflegebedürftigen vorsieht, schlug Fichtmüller eine Obergrenze von 700 Euro für die Eigenbeteiligung vor. „Mit dem Sockel-Spitze-Tausch ist es aber nicht getan“, mahnte der ASB-Chef weiter. „Als Nächstes müssen alle versicherungsfremden Leistungen raus aus der Pflegeversicherung, also etwa die Kosten der Ausbildung und die Rentenpunkte für pflegende Angehörige.“ Er betonte, der Staat müsse die Leistungen finanzieren, die er bestellt. Zur Finanzierung dieser Vorhaben schlug Fichtmüller vor, die Beitragsbemessungsgrenze in allen drei Versicherungsbereichen anzuheben.
Fichtmüller bezeichnete rückblickend die Einführung der Pflegeversicherung als „Sündenfall“ mit Blick auf die regionale Infrastrukturplanung und -steuerung, da sie das Ende der kommunalen Altenhilfeplanung bedeutet habe. Er forderte, die Kommunen wieder stärker in die Verantwortung zu nehmen und den Kontrahierungszwang aufzulösen. „Die Pflegekasse würde dann nur noch die Einrichtungen und Dienste zulassen, die in der regionalen Infrastrukturplanung vorgesehen wären. Die Kommunen wären stärker in der Pflicht im Sinne einer bedarfsgerechten Angebotssteuerung.“ Des Weiteren seien Entbürokratisierung und die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in der Betreuung notwendig.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)