Am Dienstagnachmittag (16.12.2025) überstellten Schweizer Behörden einen 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen nach Deutschland. Am Grenzübergang Weil am Rhein an der Autobahn nahm die Bundespolizei den Mann in Empfang. Gegen ihn bestanden zwei Haftbefehle wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahls.
Zusätzlich lagen zwei Fahndungsersuchen vor: Einer betraf einen Verstoß gegen das Asylgesetz, der andere einen besonders schweren Fall des Diebstahls. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um die 73-tägige Freiheitsstrafe anzutreten.



