Festnahme nach Einreise
Am Mittwochabend, den 19. November 2025, ereignete sich am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen ein Vorfall, der die Entschlossenheit der Bundespolizei unterstreicht. Ein 24-jähriger Mann, der mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, versuchte aus der Schweiz nach Deutschland einzureisen. Bei der routinemäßigen Kontrolle in der grenzüberschreitenden Straßenbahn kam seine Vergangenheit ans Licht.
Betäubungsmittelbesitz führt zu langjähriger Strafe
Die Gründe für den Haftbefehl sind gravierend: Ein Gericht hatte den Mann im vergangenen Jahr wegen Besitzes von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Da er sich einer verbleibenden Restfreiheitsstrafe von 725 Tagen entzog und untertauchte, erließ die Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl.
Widerstand und Beleidigung bei Festnahme
Als die Bundespolizisten den Mann festnehmen wollten, reagierte dieser aggressiv. Er attackierte die Einsatzkräfte und versuchte, aus der Straßenbahn zu fliehen. Der Fluchtversuch wurde jedoch umgehend vereitelt. Während des Zugriffs beleidigte der Gesuchte die Beamten.
Konsequenzen und Einlieferung
Die sofortige Reaktion der Bundespolizei führte zur Einleitung eines weiteren Strafverfahrens gegen den 24-Jährigen. Ihm wird nun tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen. Unmittelbar nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er seine Restfreiheitsstrafe antreten muss und sich den neuen Anklagen stellen muss.
