Prime-Kunden erhalten Geld

Amazon muss zahlen: So sichern sich Prime-Mitglieder jetzt ihre Rückerstattung

Amazon steht massiv unter Druck: Nach einem milliardenschweren Vergleich mit der US-Verbraucherschutzbehörde und mehreren Gerichtsurteilen in Deutschland beginnen Rückzahlungen an Millionen Prime-Mitglieder. Während Betroffene in den USA automatisch berücksichtigt werden, müssen deutsche Kunden aktiv werden, um ihr Geld zurückzuerhalten. Doch wer genau Anspruch hat – und wie man jetzt vorgeht – zeigt dieser Überblick.
Amazon muss zahlen: So sichern sich Prime-Mitglieder jetzt ihre Rückerstattung
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Milliardenvergleich mit der US-Verbraucherschutzbehörde FTC

In den Vereinigten Staaten hat die ersten Rückzahlungen an berechtigte Prime-Mitglieder gestartet. Hintergrund ist ein Vergleich über 2,5 Milliarden US-Dollar, den der Konzern im September 2023 mit der Federal Trade Commission (FTC) geschlossen hatte. Die Behörde warf Amazon vor, Kunden beim Abschluss und bei der Kündigung von Prime-Abos bewusst in die Irre geführt zu haben – etwa durch schwer auffindbare Kündigungsoptionen oder unklare Hinweise auf Kostenfallen.

Der Vergleich sah vor, dass Amazon keine Schuld einräumt, aber dennoch Milliarden an betroffene Kunden auszahlt. Laut FTC sollen Rückerstattungen zwischen dem 12. November und dem 24. Dezember 2025 automatisch erfolgen. Mitglieder, die keine Zahlung erhalten, werden ab dem 24. Dezember benachrichtigt und können anschließend einen Antrag stellen. Die Rückzahlungen erfolgen über PayPal, Venmo oder per Scheck – in der Regel bis zu einer Höhe von 51 US-Dollar.

Für Amazon bedeutet das nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch einen erheblichen Imageschaden: Die FTC hatte den Konzern zuvor öffentlich kritisiert, Kunden durch manipulative Designentscheidungen (sogenannte „Dark Patterns“) beim Beenden ihrer Prime-Mitgliedschaft gezielt behindert zu haben.

Urteil in Deutschland: Preiserhöhungen waren unzulässig

Auch in Deutschland droht Amazon eine Rückzahlungswelle – allerdings aus einem anderen Grund. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im November 2025, dass die im Jahr 2022 eingeführte Preiserhöhung für Prime-Abos rechtswidrig war. Damit bestätigt das Gericht ein früheres Urteil des Landgerichts Düsseldorf.

Konkret ging es um die Erhöhung der Prime-Gebühren von 69 Euro auf 89,90 Euro pro Jahr beziehungsweise von 7,99 Euro auf 8,99 Euro im Monat. Amazon hatte diese Änderung per E-Mail mitgeteilt – ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen. Genau das aber sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Die verwendete Preisanpassungsklausel sei „intransparent und einseitig“ und damit unwirksam.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die das Verfahren initiiert hatte, spricht von einem „deutlichen Sieg für alle Prime-Kunden“. Betroffene, die ihr Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht ausdrücklich zugestimmt haben, können jetzt zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Stiftung Warentest nennt als Richtwert rund 40 Euro bei Monatsabonnenten und bis zu 62,70 Euro bei Jahresabos.

So fordern Prime-Kunden ihre Rückerstattung in Deutschland ein

Während in den USA die Rückzahlungen automatisch laufen, müssen deutsche Kunden selbst aktiv werden. Eine automatische Erstattung gibt es hierzulande nicht.

Die Verbraucherzentrale NRW und Stiftung Warentest stellen auf ihren Websites Musterbriefe zur Verfügung, mit denen sich die Rückerstattung unkompliziert beantragen lässt. Wichtig ist, den Antrag schriftlich – idealerweise per Einschreiben oder E-Mail – an Amazon zu richten und dabei klar anzugeben:

  • für welchen Zeitraum die Rückzahlung verlangt wird,
  • dass Sie sich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf beziehen,
  • und dass Sie eine Frist zur Zahlung setzen (z. B. 14 Tage).

Wird die Forderung korrekt gestellt, geraten wie Amazon juristisch in Verzug. Das bedeutet: Wenn der Bundesgerichtshof das Urteil später bestätigt, können zusätzlich Verzugszinsen geltend gemacht werden. Stiftung Warentest rechnet in diesem Fall mit möglichen Zusatzbeträgen von zehn Euro und mehr.

Verbraucherschützer raten dazu, den Antrag bis spätestens Ende 2025 einzureichen. Dann ist sichergestellt, dass eventuelle Rückzahlungen aus 2022 nicht verjähren, auch wenn Amazon den Rechtsstreit vor den Bundesgerichtshof bringt.

Neue Sammelklage: Werbung bei Prime sorgt für Ärger

Parallel zu den Preiserhöhungen steht Amazon in Deutschland wegen seines Streamingdienstes Prime Video erneut vor Gericht. Seit Februar 2024 werden dort Werbespots gezeigt – selbst für Bestandskunden, die ursprünglich für ein werbefreies Erlebnis gezahlt hatten.

Um diese Werbeeinblendungen zu vermeiden, müssen Nutzer seitdem ein Zusatzabo für 2,99 Euro pro Monat abschließen. Verbraucherschützer sehen darin eine unzulässige Änderung bestehender Verträge und haben eine weitere Sammelklage gestartet. Ziel ist es, betroffene Nutzer für die Zusatzkosten zu entschädigen – potenziell bis zu 35,88 Euro pro Jahr und Kunde.

Was Verbraucher jetzt wissen sollten

  1. In den USA: Berechtigte Prime-Mitglieder erhalten Rückzahlungen automatisch – kein Antrag nötig.
  2. In Deutschland: Rückzahlungen müssen aktiv beantragt werden.
  3. Frist beachten: Schriftliche Anträge sollten bis Ende 2025 bei Amazon eingehen, um eine Verjährung zu vermeiden.
  4. Belege sichern: Zahlungsnachweise und alte Abo-Bestätigungen sind hilfreich, um Ansprüche zu belegen.
  5. Weitere Klagen prüfen: Wer auch Prime Video nutzt, kann eventuell doppelt Anspruch auf Erstattung haben.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Für Amazon ist 2025 ein juristisch schwieriges Jahr – für Millionen Prime-Kunden dagegen eine seltene Chance, Geld zurückzubekommen. In den USA fließen die ersten Milliarden aus dem Vergleich mit der FTC, in Deutschland kippten Gerichte die Preiserhöhungen und erklärten sie für unzulässig.

Während amerikanische Kunden automatisch profitieren, müssen deutsche Nutzer selbst aktiv werden. Wer sein Recht wahrnimmt, kann nicht nur über 60 Euro zurückerhalten, sondern auch zeigen: Unfaire Preiserhöhungen und intransparente Vertragsbedingungen bleiben nicht folgenlos.

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