Berlin – Gemäß dem Entwurf des Bundesinnenministeriums von Alexander Dobrindt (CSU) für eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes soll die Bundeswehr zukünftig die Polizei bei der Abwehr militärischer Drohnen unterstützen können. Dies berichtet die „Welt“ unter Berufung auf die für Mittwoch geplante Kabinettsberatung. Die zentrale Neuerung ist der Paragraph 15a, der sich mit der „Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge“ befasst.
Sollten Hinweise auf den militärischen Charakter einer gesichteten Drohne vorliegen und ein schwerer Schaden drohen, könnte die Polizei die Bundeswehr um Unterstützung bitten. In absolut außergewöhnlichen Situationen wäre es den Streitkräften dann gestattet, „unmittelbare Waffengewalt“ anzuwenden. Die Juristen des Bundesinnenministeriums sind der Auffassung, dass für diesen Einsatz der Bundeswehr keine Grundgesetzänderung erforderlich ist.
Eine entscheidende Rolle bei der operativen Koordinierung im Ernstfall soll das geplante Drohnenabwehrzentrum spielen, dessen Einrichtung für Mitte Dezember vorgesehen ist. Ähnlich wie im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sollen hier alle relevanten Informationen bei einer drohenden Gefahr zusammenlaufen und schnelle Entscheidungen ermöglicht werden. Die Details dieser Konzepte sollen auf der Innenminister-Konferenz Anfang Dezember in Bremen von Bundesinnenminister Dobrindt und seinen Länderkollegen besprochen werden.
Die Verantwortung für Objekte in „Baumwipfel-Höhe“ soll weiterhin bei der Polizei verbleiben. Ergänzend dazu wird Anfang Dezember eine neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei ihren Dienst aufnehmen. Diese Einheit wird über etwa 130 zusätzliche Polizeikräfte verfügen und vornehmlich an zentralen Flughäfen sowie weiteren sicherheitsrelevanten Orten eingesetzt werden.

