Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, setzt sich für einen verbesserten rechtlichen Schutz von Frauen im Falle sexueller Belästigung im Alltag ein. Laut Ataman besteht aktuell ein Diskriminierungsverbot bei solchen Vorfällen nicht, wenn diese beispielsweise beim Einkaufen, im Fitnessstudio, in der Fahrschule oder während der Wohnungssuche stattfinden.
Ataman betont, dass eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz vor sexueller Belästigung zwar wichtig sei, das Problem aber auch im alltäglichen Bereich existiere. Am Arbeitsplatz sei sexuelle Belästigung bereits als Diskriminierung eingestuft und verboten. Daher fordert sie eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um Frauen auch in alltäglichen Situationen besser abzusichern.
Die Antidiskriminierungsstelle verzeichnet eine Zunahme von Berichten über sexuelle Belästigungen in Alltagssituationen. Frauen berichten beispielsweise von ungewollten sexuellen Anspielungen bei der Wohnungssuche. Ataman unterstreicht, dass die Betroffenen oft machtlos sind, solange der Schutz im AGG nicht auf alltägliche Geschäfte erweitert wird, und sieht hier dringenden Handlungsbedarf.
Auch der CDU-Politiker Martin Plum spricht sich für den Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung aus. Er bezeichnet sexuelle Belästigung als inakzeptabel. Plum verweist jedoch auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das bereits heute einen effektiven Rechtsschutz biete. Er erinnert an die im Koalitionsvertrag vereinbarte AGG-Reform und betont, dass weiterer Handlungsbedarf geprüft werde. Dabei warnt er vor übereilten Maßnahmen, die den Betroffenen nicht nützen würden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
