Eine Flat-Tax-Erbschaftsteuer würde laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu bedeutenden finanziellen Einbußen für den Staat führen. Die Untersuchung, welche im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion entstand und über die das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtete, beleuchtet die potenziellen Auswirkungen eines Einheitssteuersatzes von zehn Prozent.
Konkret würde ein solcher Steuersatz das derzeitige Erbschaftsteuer-Aufkommen von zwölf Milliarden Euro um 4,4 Milliarden Euro reduzieren, was einem Rückgang von 36 Prozent entspricht. Dies gelte selbst dann, wenn gleichzeitig sämtliche bestehenden Steuervorteile für Betriebserben abgeschafft würden. Die Ergebnisse der DIW-Studie fließen in die seit Monaten andauernde politische Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer ein, die angesichts eines bevorstehenden Verfassungsgerichtsurteils an Dringlichkeit gewinnt.
Ökonomen wie Lars Feld und Ifo-Präsident Clemens Fuest haben in dieser Diskussion wiederholt eine Flat Tax als mögliche Lösung ins Spiel gebracht. Ihr Vorschlag sieht die Streichung bestehender Steuervorteile für Betriebserben vor, gekoppelt mit der Einführung eines niedrigen, einheitlichen Steuersatzes von maximal zehn Prozent auf alle Erbschaften.
Die DIW-Studie kommt jedoch zu dem Schluss, dass ein solcher Flat-Tax-Tarif erst ab einem Steuersatz von 16 Prozent aufkommensneutral wäre. Um Mehreinnahmen zu erzielen, wären höhere Sätze notwendig: Bei einem pauschalen Steuersatz von 18 Prozent ließen sich 2,2 Milliarden Euro an Mehreinnahmen erzielen, während ein Satz von 25 Prozent sogar 8,3 Milliarden Euro zusätzlich in die Staatskasse spülen würde.
Katharina Beck, Finanzpolitikerin der Grünen, äußerte sich kritisch zu den Ergebnissen: „Auf den ersten Blick mag ein einheitlicher Steuersatz einfach wirken“, räumte sie ein. Eine Flat Tax von zehn Prozent, die nicht nur zu erheblichen Mindereinnahmen führe, sondern auch kleinere Erbschaften stärker belasten würde, „kann definitiv keine Lösung sein“, so Beck.
Das DIW schlägt in seiner Studie vor, die Steuervorteile für Betriebserben zwar zu streichen, gleichzeitig aber Maßnahmen zur Abmilderung der Belastung einzuführen. Dazu gehören die Möglichkeit für Unternehmen, ihre Erbschaftsteuer über längere Zeiträume zu stunden, sowie die Koppelung der Steuereinziehung an den Unternehmenserfolg.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

