Beamte der Bundespolizei decken Urkundenfälschung und versuchte unerlaubte Einreise auf
Am 1. November wurde die Bundespolizeiinspektion Offenburg im Bahnhof Kehl auf zwei Personen aufmerksam, die aus Frankreich mit einem TGV einreisten. Bei der routinemäßigen Kontrolle durch Beamte der Gemeinsamen Deutsch-Französischen Diensteinheit händigten die beiden Reisenden, venezolanische Staatsangehörige im Alter von 22 und 33 Jahren, gefälschte venezolanische Reisepässe aus. Dieser Vorfall unterstreicht die wachsamen Arbeit der Grenzschutzbehörden und die anhaltende Relevanz von Grenzkontrollen.
Vorgeschichte der Reisenden im Schengengebiet
Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass beide Personen angaben, in Spanien Asylverfahren beantragt zu haben. Die intensiven Recherchen ergaben zudem, dass sich die jungen Männer bereits über 400 Tage innerhalb des aktuellen Bezugszeitraums im Schengengebiet aufgehalten hatten, ohne über die erforderlichen Dokumente wie ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel zu verfügen. Dies bekräftigt die Notwendigkeit präziser Überprüfungen, um Missbrauch des Asylsystems und unerlaubte Aufenthalte zu verhindern.
Rechtliche Konsequenzen und Rückweisung
Aufgrund der festgestellten Fälschungen und des fehlenden legalen Aufenthaltsstatus wurde den beiden venezolanischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland verweigert. Sie wurden umgehend nach Frankreich zurückgewiesen. Zusätzlich erwartet die beiden Männer nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und des Versuchs der unerlaubten Einreise. Dieser Fall verdeutlicht die strikte Anwendung der Gesetze zur Sicherung der europäischen Grenzen und zur Bekämpfung illegaler Migration.
