Eine jahrelange Akte voller Gewalt – jetzt ist die Familie weg

160 Straftaten – vom Diebstahl bis zur Messerattacke: Kriminelle syrische Großfamilie muss Stuttgart verlassen – 17 Mitglieder reisen nach Syrien aus

Über Jahre galt sie als eines der größten Sicherheitsprobleme im Norden von Stuttgart. Eine syrische Großfamilie, die zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland kam, hat mit einer Serie von über 160 Straftaten die Behörden beschäftigt – von Raub und Körperverletzung bis zu versuchten Totschlägen.
160 Straftaten – vom Diebstahl bis zur Messerattacke: Kriminelle syrische Großfamilie muss Stuttgart verlassen – 17 Mitglieder reisen nach Syrien aus
160 Straftaten – vom Diebstahl bis zur Messerattacke: Kriminelle syrische Großfamilie muss Stuttgart verlassen – 17 Mitglieder reisen nach Syrien aus
Symbolbild
Foto: picture alliance / dpa | Daniel Maurer

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Jetzt ist der Aufenthalt der Familie H. beendet. 17 Mitglieder haben Deutschland im Wege einer sogenannten kontrollierten Ausreise verlassen. Drei weitere sitzen noch in Haft.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) sagte am Montag:

„Diese Ausreise ist das Ergebnis konsequenter Strafverfolgung und der erfolgreichen Arbeit des Sonderstabes Gefährliche Ausländer. Wer hier Schutz sucht, muss : Mit Kriminalität gibt es in Deutschland keine Zukunft.“

160 Straftaten – vom Diebstahl bis zur Messerattacke

Die Liste der Taten liest sich wie ein Register der Gewalt: Körperverletzungen, Bedrohungen, Diebstähle, Raub, Beleidigungen, Verstöße gegen das Waffenrecht.

Besonders auffällig war der heute 18-jährige K. H., der in nur zweieinhalb Jahren 34 Straftaten begangen haben soll. Er und seine Brüder M. H. (23) und J. H. (27) wurden im Juni 2025 wegen eines Messerangriffs vom Landgericht Stuttgart zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch der 15-jährige M. H., der im Oktober kontrolliert ausreiste, stand seit seinem zwölften Lebensjahr immer wieder vor Gericht – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung.

Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ setzte Ausreise durch

Die Entscheidung fiel nicht über Nacht. Der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“, den das Justizministerium Baden-Württemberg 2022 eingerichtet hatte, arbeitete monatelang an der Aufenthaltsbeendigung.

Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) erklärte:

„Die kontrollierte Ausreise erfolgt freiwillig, aber unter enger Begleitung. Wir begleiten den gesamten Prozess – von der Entscheidung bis zur Ausreise.“

Zwischen Juni und August 2025 waren bereits vier Familienmitglieder ausgereist, zuletzt am 18. Oktober weitere 13 – begleitet von Sicherheitskräften. Am Sonntag wurde die Ankunft in Syrien bestätigt.

1.350 Euro für die Ausreise – warum das Land zahlt

Alle Betroffenen verzichteten im Zuge der Maßnahme auf ihren asylrechtlichen Schutzstatus. Für die Ausreise erhielten sie eine Förderung von durchschnittlich 1.350 Euro pro Person.

Lorek verteidigte die Zahlungen:

„Diese Beträge entsprechen den Rückkehrprogrammen des Bundes. Verglichen mit Haftkosten oder einer Abschiebung ist die kontrollierte Ausreise für das Land die günstigste Lösung.“

Zum Vergleich: Eine Abschiebung mit Begleitung, Flug und Haftkosten kann ein Vielfaches der Förderung kosten.

Signalwirkung über hinaus

Für Ministerin Gentges ist die Aktion ein wichtiges politisches Signal. Sie forderte erneut, Abschiebungen nach Syrien künftig wieder zu ermöglichen.

„Der Bundesinnenminister arbeitet daran, Abschiebungen nach Syrien rechtlich möglich zu machen. Das ist richtig und wichtig. Die aktuelle Ausreise zeigt: Allein die Aussicht darauf führt dazu, dass Straftäter freiwillig gehen.“

Behörden sehen darin auch einen Abschreckungseffekt. Seit Monaten beobachte man, dass sich ausreisepflichtige Straftäter häufiger für eine kontrollierte Rückkehr entscheiden – aus Angst vor Abschiebung in Haft.

Haft bleibt – Strafe muss sein

Drei Familienmitglieder bleiben weiter in Haft – darunter auch der 18-jährige K. H. und seine Brüder. Sie sollen nach Verbüßung eines relevanten Teils ihrer Strafen ebenfalls außer Landes gebracht werden.

„Das ist auch richtig so“, sagte Gentges. „Sonst wäre das Schlimmste, was einem Straftäter passieren kann, dass er durch Ausreise wieder in Freiheit gelangt.“

Bei Wiedereinreise nach Deutschland würden Restfreiheitsstrafen sofort vollstreckt.

: Die Familie H. aus Stuttgart-Nord

  • Herkunft: Syrien
  • Eingereist zwischen 2015 und 2020
  • Mitgliederzahl: rund 20 Personen
  • 17 ausgereist, 3 in Haft
  • Mehr als 160 Straftaten
  • Straftypen: Gewaltdelikte, Raub, Diebstahl, Bedrohung
  • Förderung pro Person: Ø 1.350 €

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