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Kein Fraktionszwang bei Verfassungsrichterwahl

Linksfraktion in Berlin lässt Abgeordnete bei Verfassungsrichterwahl frei entscheiden

Linke-Bundestagsfraktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Bei der anstehenden Wahl von Richtern zum Bundesverfassungsgericht hat die Linksfraktion im Bundestag keine gemeinsame Linie festgelegt. Die Entscheidung liegt vollständig bei den einzelnen Abgeordneten, wie Fraktionschefin Heidi Reichinnek nach einer Sitzung in Berlin mitteilte. Dies unterstreicht die Bedeutung der Gewissensentscheidung bei dieser wichtigen Personalie.

Die Linksfraktion im Bundestag hat für die am Donnerstag geplante Wahl von Richtern zum Bundesverfassungsgericht kein einheitliches Abstimmungsverhalten vereinbart. Fraktionschefin Heidi Reichinnek erklärte am Montag in Berlin nach einer Fraktionssitzung, man habe „miteinander vereinbart, dass es sich bei dieser Wahl um eine Gewissensentscheidung handelt und unsere Abgeordneten jeweils für sich entscheiden, wie sie sich bei der Wahl verhalten“.

Reichinnek begründete diese Entscheidung auch mit Blick auf die Rolle des Gerichts: „Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht findet mit einer Zweidrittelmehrheit statt und sollte breite Teile der Gesellschaft abbilden. Die Union ist nicht nur nicht bereit dazu, demokratische Mehrheiten sicherzustellen, sie hat sich darüber hinaus an der rechtsextremen Hetzkampagne gegen die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf beteiligt“, so die Linken-Politikerin.

„Das Bundesverfassungsgericht ist eine wichtige demokratische Institution, die nicht beschädigt werden darf. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, wie die Union parteipolitisch taktiert und das Gericht zum Spielball ihrer Eitelkeiten macht“, fügte Reichinnek hinzu.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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