Kostenlos? Nur auf den ersten Blick
Spiele wie „Fortnite“, „Brawl Stars“, „Roblox“ oder „Clash of Clans“ gelten als „kostenlos“. Doch innerhalb der Apps können Nutzer:innen echtes Geld für virtuelle Gegenstände ausgeben. Laut Newzoo Global Games Market Report 2024 spielen in Europa über 450 Millionen Menschen regelmäßig – besonders beliebt bei Kindern und Jugendlichen.
Eine aktuelle JIM-Studie zeigt: In Deutschland zocken 73 % der Kinder und Jugendlichen 2024 regelmäßig auf Smartphone, Tablet oder Computer. Und damit steigt auch das Risiko teurer In-App-Käufe.
„Die Spiele verleiten dazu, Geld auszugeben – für Extras, schnelleres Vorankommen oder digitale Währungen“, erklärt Alexander Wahl, Jurist beim EVZ.
Ein Beispiel aus der Praxis
Familie Mossmann (Name geändert) erlebt es hautnah: Ihr zehnjähriger Sohn Lukas nutzt regelmäßig das Tablet seiner Mutter. Mit wenigen Klicks kauft er Inhalte in Minecraft, Clash of Clans und Brawl Stars – bezahlt wird über die hinterlegte Kreditkarte. Als die Abrechnung kommt, ist die Überraschung groß: 1.200 Euro wurden für Spielinhalte ausgegeben.
Die Frage: Müssen die Eltern das bezahlen?
Rechtlich klar geregelt
In Deutschland gilt: Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig. Sie können keine wirksamen Verträge – auch keine In-App-Käufe – abschließen. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Für gültige Käufe brauchen sie die Zustimmung der Eltern.
Ausnahme: der Taschengeldparagraf. Dieser erlaubt es Jugendlichen, kleinere Summen selbstständig auszugeben – sofern die Eltern mit dem Zweck grundsätzlich einverstanden sind. Bei Abos, hohen Summen oder häufigen Käufen greift dieser Schutz nicht mehr.
„In vielen Fällen greift der Taschengeldparagraf nicht“, sagt Wahl. Dann besteht in der Regel keine Zahlungspflicht für die Eltern – sofern sie den Kauf nicht genehmigt haben.
Beweislast liegt bei den Eltern
Komplizierter wird es, wenn Kinder über das Elternkonto einkaufen oder gespeicherte Zahlungsdaten nutzen. Dann müssen die Eltern nachweisen, dass nicht sie selbst den Kauf getätigt haben.
Schwierig ist auch die rechtliche Lage bei wiederholten Käufen. Die Gerichte nehmen in solchen Fällen oft an, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben – selbst wenn sie nie ausdrücklich zugestimmt haben.
Milliarden-Geschäft mit Kindern
Dass Anbieter von vermeintlich kostenlosen Spielen Milliarden mit In-Game-Käufen verdienen, wird zunehmend kritisch gesehen. Bereits im Herbst 2024 warnte die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC vor intransparenten Preismodellen.
Im März 2025 veröffentlichte das CPC-Netzwerk der EU-Kommission neue Leitlinien: Spiele sollen den Euro-Gegenwert virtueller Währungen klar ausweisen und kindgerechter gestaltet sein. Doch: Es sind nur Empfehlungen, keine verbindlichen Regeln.
„Ein Verstoß stellt nicht automatisch einen Rechtsbruch dar“, betont Alexander Wahl.
So schützen sich Eltern vor Kostenfallen
Um sich vor unerwünschten Ausgaben zu schützen, rät das EVZ zu folgenden Maßnahmen:
- Passwortschutz aktivieren: Einkäufe im App-Store nur nach zusätzlicher Authentifizierung erlauben.
- In-App-Käufe deaktivieren: In den Einstellungen vieler App-Stores möglich.
- Keine Zahlungsdaten speichern: Kreditkarten oder Kontodaten auf Kindergeräten entfernen.
- Prepaid-Karten nutzen: So behalten Eltern die Ausgaben besser im Blick.
- Drittanbietersperre einrichten: Verhindert Abrechnung über die Handyrechnung (Carrier-Billing).
- Kinder aufklären: Über Spielmechanismen, Kosten und Konsequenzen informieren.
Fazit
Was als Freizeitspaß beginnt, kann schnell ins Geld gehen. Kostenfallen in Spielen sind kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem – besonders wenn es um minderjährige Nutzer:innen geht. Umso wichtiger sind rechtliche Aufklärung, technische Schutzmaßnahmen und ein kritischer Blick auf das Geschäftsmodell vieler „Gratis-Spiele“.