Was genau auf Camper zukommt, welche Fristen zu beachten sind und welche Konsequenzen bei Versäumnis drohen – all das erfahren Sie in diesem Artikel. Wir beleuchten die Hintergründe dieser neuen Regelung und erklären, warum sie für die Sicherheit beim Camping von Bedeutung ist.
Was bedeutet die neue Gasprüfung für Camper?
Die Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO markiert eine wichtige Änderung für alle Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen. Aus der bisherigen Empfehlung ist nun eine gesetzliche Pflicht geworden. Konkret heißt das: Alle zwei Jahre muss die Gasanlage von einem anerkannten Sachkundigen überprüft werden. Dieser Check ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und soll die einwandfreie Funktion der Gasanlage sicherstellen.
Für Neubesitzer oder nach größeren Änderungen an der Anlage ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme vorgeschrieben. Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und potenzielle Gefahren durch defekte Gasanlagen zu minimieren. Wer bisher noch keine Gasprüfung hat durchführen lassen, dem bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, dies nachzuholen.
Warum ist die Gasprüfung wichtig?
Die Bedeutung der Gasprüfung liegt auf der Hand: Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen dienen zum Kochen, Heizen und Kühlen. Ein Defekt könnte nicht nur die Urlaubsfreude beeinträchtigen, sondern im schlimmsten Fall auch gefährlich werden.
Bei der Prüfung untersuchen Experten die gesamte Anlage. Sie kontrollieren Dichtigkeit, Verschleiß und korrekte Installation. Nur so kann sichergestellt werden, dass beim Campingaufenthalt keine Gefahr von der Gasanlage ausgeht. Die regelmäßige Überprüfung gibt Campern die Gewissheit, dass ihre Gasanlage sicher ist und sie ihren Urlaub unbeschwert genießen können.
Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen
Das Versäumen der Gasprüfung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit Bußgeldern belegt werden. Je nachdem, wie lange die Frist überschritten wurde, drohen Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro. Dabei gilt: Je länger man die Prüfung hinauszögert, desto höher fällt das Bußgeld aus.
Neben dem finanziellen Aspekt ist auch zu bedenken, dass eine nicht geprüfte Gasanlage im Ernstfall zu Problemen mit der Versicherung führen könnte. Im Schadensfall besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz entfällt, was erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen kann.
Wie finde ich einen anerkannten Prüfer?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung zu finden. Eine gute Anlaufstelle ist die Website gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Hier können Camper qualifizierte Prüfer in ihrer Nähe finden.
Auch viele Campingplätze und Wohnmobilhändler bieten inzwischen den Service der Gasprüfung an oder können zumindest Kontakte zu geeigneten Prüfern vermitteln. Es ist ratsam, frühzeitig nach einem Termin zu suchen, besonders in der Hochsaison, wenn viele Camper ihre Fahrzeuge für den Urlaub vorbereiten.
Energieträger Flüssiggas
Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich
Die Zeit bis zum endgültigen Stichtag am 19. Juni 2025 sollten alle betroffenen Camper nutzen, um ihre Gasanlagen prüfen zu lassen und so für die erforderliche Sicherheit auf ihren Reisen zu sorgen. Denn eines steht fest: Sicherheit ist ein wesentlicher Aspekt für einen gelungenen und sorgenfreien Urlaub.