Am frühen Mittwochmorgen geriet ein Fahrzeug mit belgischer Zulassung, das aus Frankreich kommend den Grenzübergang Weil am Rhein – Palmrainbrücke passierte, in den Fokus von Einsatzkräften der Bundespolizei. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 19-jährige marokkanische Fahrer nicht alleine unterwegs war. Drei weitere Personen, ein 26-jähriger Marokkaner, ein 32-jähriger Algerier und ein 19-jähriger Tschader, befanden sich ebenfalls im Wagen.
Dokumentenprüfung und Fahrzeugfahndung
Keiner der drei Mitfahrer konnte die für eine legale Einreise nach Deutschland notwendigen Dokumente vorweisen. Dies führte umgehend zur Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts. Doch damit nicht genug: Eine Überprüfung des Fahrzeugs im Schengener Informationssystem (SIS) ergab, dass es von Belgien zur Fahndung ausgeschrieben war – mutmaßlich gestohlen.
Strafrechtliche Konsequenzen und Rückweisung
Gegen den jungen Fahrer wird nun nicht nur wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Eine weitere Überraschung ergab die Kontrolle des 32-jährigen Algeriers: Gegen ihn lag ein offener Haftbefehl vor, der eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund einer Verurteilung nach dem Waffengesetz vorsah. Er wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Maßnahmen nach Abschluss der Ermittlungen
Die drei mutmaßlich Geschleusten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen umgehend nach Frankreich zurückgewiesen. Auch der Algerier wird nach seiner Haftentlassung die Rückreise nach Frankreich antreten müssen. Die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein unterstreicht mit diesem Einsatz ihre Wachsamkeit und Effizienz bei der Grenzkontrolle und der Bekämpfung der Schleusungskriminalität.
