Wie funktioniert der Wahl-O-Mat?
Mit 38 politischen Thesen können Nutzer ihre Positionen zu verschiedenen Themen bewerten – die Antwortmöglichkeiten reichen von „stimme zu“ über „neutral“ bis zu „stimme nicht zu“. Anschließend ermittelt das Tool, welche der 29 am Wahl-O-Mat teilnehmenden Parteien den eigenen Ansichten am nächsten stehen.
Zusätzlich können Wähler bestimmten Themen mehr Gewicht verleihen, um eine genauere Übereinstimmung zu erhalten. Das Ergebnis wird in einer grafischen Übersicht dargestellt, die anzeigt, in welchem Umfang die Parteien mit den eigenen Überzeugungen übereinstimmen.
Der Wahl-O-Mat steht sowohl als Web-Version als auch als App für Smartphones zur Verfügung.
Welche Parteien sind beim Wahl-O-Mat 2025 dabei?
Von den 41 offiziell zugelassenen Parteien nehmen 29 Parteien am Wahl-O-Mat teil – darunter alle im Bundestag vertretenen Parteien wie CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD, Die Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).
Besonderheiten:
- CDU tritt in allen Bundesländern außer Bayern an,
- CSU nur in Bayern,
- Kleinere Parteien wie Volt, Freie Wähler oder die Piratenpartei sind ebenfalls vertreten.
Seit wann gibt es den Wahl-O-Mat?
Der Wahl-O-Mat wurde erstmals 2002 zur Bundestagswahl eingeführt und damals 3,6 Millionen Mal genutzt. Bei der Bundestagswahl 2021 erreichte er mit 21,3 Millionen Nutzungen einen Rekordwert. Insgesamt wurde das Tool laut BPB über 130 Millionen Mal verwendet – Tendenz steigend.
Kritik am Wahl-O-Mat
Trotz seiner großen Beliebtheit bleibt der Wahl-O-Mat nicht ohne Kritik. In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen über die Fragenauswahl, die eingeschränkten Antwortmöglichkeiten und den Wahrheitsgehalt der von Parteien gegebenen Antworten. Besonders umstritten war lange Zeit die Beschränkung der vergleichbaren Parteien, die kleineren Parteien Nachteile brachte.
So musste die Bundeszentrale für politische Bildung nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München 2008 die Teilnahme auch für kleinere Parteien öffnen. Ein weiterer Rechtsstreit folgte 2019, als die Partei Volt Deutschland gegen die Begrenzung auf acht wählbare Parteien klagte. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass diese Einschränkung gegen das Grundgesetz (Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) verstoße. Der Wahl-O-Mat musste daraufhin für die Europawahl 2019 vorübergehend abgeschaltet werden. Erst nach einer außergerichtlichen Einigung wurde die Begrenzung aufgehoben.
Auch die Neutralität der Thesen wurde mehrfach infrage gestellt. Parteien kritisierten, dass bestimmte Fragen nicht mit ihren offiziellen Wahlprogrammen übereinstimmen oder zu einseitig formuliert seien. Zudem bemängelten Kritiker, dass der Wahl-O-Mat nur die Wahlversprechen der Parteien berücksichtigt, nicht aber deren tatsächliches Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit. Alternative Tools wie DeinWal.de setzen hier an und vergleichen stattdessen reale Abstimmungen.
Ein weiterer Streitpunkt war die Frage, ob der Wahl-O-Mat allen Parteien eine faire Chance gibt. So entschied sich das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt 2011 gegen eine Neuauflage, da man befürchtete, dass der Wahl-O-Mat einer rechtsextremen Partei eine Empfehlung aussprechen könnte und dadurch eher abschreckend als aufklärend wirken würde.
Bundestagswahl am 23. Februar: Was Wähler wissen müssen
Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt. 59,2 Millionen Wahlberechtigte können ihre Stimme abgeben. Die Briefwahl ist bereits möglich, allerdings ist die Frist aufgrund der vorgezogenen Wahl verkürzt.
Der neue Bundestag wird nach der Wahl 630 Abgeordnete umfassen – über 100 weniger als bisher. Die Sperrklausel von fünf Prozent bleibt bestehen, wodurch kleinere Parteien ohne ausreichenden Stimmenanteil keine Sitze erhalten.
Fazit
Mit der Veröffentlichung des Wahl-O-Mat beginnt für viele Wählerinnen und Wähler die heiße Phase der Entscheidungsfindung. Wer sich noch unsicher ist, welche Partei die eigenen politischen Ansichten am ehesten vertritt, kann das Tool bis zum Wahltag am 23. Februar nutzen.