Ziel klar verfehlt: Bürgerinitiative gegen einen zu großen Landtag bleibt ohne Wirkung
Damit endet der Versuch, die Zahl der Landtagswahlkreise – und damit der Direktmandate – massiv zu reduzieren, ohne Erfolg. Der zugrunde liegende Gesetzentwurf sah vor, die Wahlkreise von derzeit 70 auf 38 zu verringern. Diese 38 Wahlkreise sollten den bestehenden Bundestagswahlkreisen im Land entsprechen. Ziel der Initiatoren war es, eine mögliche Vergrößerung des Landtags zu verhindern und die politische Arbeit schlanker und kosteneffizienter zu gestalten.
Deutlich verfehltes Quorum
Nach Artikel 59 Absatz 3 der Landesverfassung muss ein Volksbegehren in Baden-Württemberg von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden, um erfolgreich zu sein. Bei rund 7,67 Millionen Wahlberechtigten sind das 767.104 Personen.
Die Initiatoren hatten vom 5. Mai bis 4. November 2025 Zeit, die notwendigen Unterschriften zu sammeln. In allen 1.101 Gemeinden im Land lagen drei Monate lang Listen zur Unterschrift aus – doch das Interesse blieb gering.
Mit lediglich 38.645 abgegebenen Unterstützungen wurde das erforderliche Quorum klar verfehlt. Der Landesabstimmungsausschuss verzichtete daher auf eine weitere Prüfung der Gültigkeit der Unterschriften.
Kein Gesetzesentwurf für den Landtag
Das bedeutet auch: Der Gesetzentwurf, der die Reduktion der Landtagswahlkreise regeln sollte, wird nicht in den Landtag eingebracht. Eine landesweite Volksabstimmung über die Reform findet nicht statt.
Landesabstimmungsleiterin Cornelia Nesch bestätigte das Ergebnis und teilte mit, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen sei.
Ziel des Volksbegehrens
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten verhindern, dass der Landtag in den kommenden Jahren weiter anwächst. Nach mehreren Reformen des Wahlrechts kann es durch Überhang- und Ausgleichsmandate zu einer deutlichen Aufblähung des Parlaments kommen.
Mit der Reduktion der Wahlkreise von 70 auf 38 hätte sich auch die Zahl der Direktmandate halbiert. Damit sollte die Zahl der Abgeordneten im Landtag sinken und die Arbeit des Parlaments effizienter gestaltet werden.
Kaum Rückhalt in der Bevölkerung
Dass das Volksbegehren so deutlich scheiterte, überrascht Beobachter nicht. Politikwissenschaftler verweisen darauf, dass landesweite Volksbegehren in Baden-Württemberg nur selten erfolgreich sind. Die Hürde von zehn Prozent der Wahlberechtigten gilt als hoch, insbesondere bei Themen, die stark in politische Strukturen eingreifen.
Zudem war das Thema „Landtagsgröße“ für viele Bürger offenbar zu abstrakt. Ohne breite mediale Aufmerksamkeit und parteipolitische Unterstützung fiel es den Initiatoren schwer, Momentum aufzubauen.
Signal für künftige Initiativen
Das Ergebnis zeigt, wie schwierig direkte Demokratie auf Landesebene bleibt. Nur wenige Volksbegehren schaffen es überhaupt, genügend Unterstützer zu gewinnen.
Der Fall „XXL-Landtag verhindern!“ dürfte daher als Mahnung dienen: Wer landespolitische Reformen über den Weg eines Volksbegehrens anstoßen will, braucht eine starke Organisation, klare Botschaften und öffentliche Resonanz.
Das Ziel, den Landtag zu verkleinern, bleibt damit vorerst politisch – und liegt nun wieder in den Händen der Parteien im Parlament.



