Kollision mit Sportwagen

Verkehrsunfall in der Durlacher Allee in Karlsruhe: Drei Leichtverletzte nach Ferrari-Kollision

Foto: Polizei BW
Ein Auffahrunfall mit einem Sportwagen sorgte in Karlsruhe für erheblichen Sachschaden und drei Leichtverletzte. Am Mittwochnachmittag kollidierte ein Ferrari mit einem VW, der aufgrund einer Fahrbahnverengung abbremsen musste. Die Ermittlungen der Karlsruher Verkehrspolizei deuten auf überhöhte Geschwindigkeit als Ursache hin.
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Am Mittwochnachmittag ereignete sich in der Durlacher Allee in Karlsruhe ein Verkehrsunfall, der drei Personen leichte Verletzungen zufügte und einen Sachschaden von rund 200.000 Euro verursachte. Gegen 17:20 Uhr war eine 26-jährige Fahrerin eines VW in Richtung Durlach unterwegs. Im Bereich des Durlacher Tors musste sie verkehrsbedingt ihre Geschwindigkeit reduzieren, da sich die Fahrbahn verengte.

Ein nachfolgender 44-jähriger Fahrer eines Ferraris konnte nach bisherigen Ermittlungen der Polizei nicht mehr rechtzeitig bremsen. Offenbar aufgrund überhöhter Geschwindigkeit fuhr er auf den VW der 26-Jährigen auf. Die Wucht des Aufpralls schleuderte den VW um die eigene Achse. Dabei prallte er gegen das Heck eines Mercedes Benz, der ebenfalls in den Unfall verwickelt wurde, und kam quer zur Fahrbahn zum Stehen.

Der Sportwagen geriet nach der Kollision nach links von der Fahrbahn ab, fuhr auf die Gleise und kollidierte dort mit einem Strommast. Die Fahrerin des VW sowie die beiden Insassen des Mercedes erlitten leichte Verletzungen und wurden medizinisch versorgt. Der mutmaßliche Unfallverursacher, der 44-jährige Ferrari-Fahrer, blieb nach derzeitigem Kenntnisstand unverletzt.

Sperrung und Ermittlungen

Die Aufräumarbeiten und die Unfallaufnahme zogen sich bis etwa 19:30 Uhr hin, wodurch die Durlacher Allee für den Verkehr gesperrt werden musste. Die Verkehrspolizei Karlsruhe hat die Ermittlungen aufgenommen. Der 44-jährige Ferrari-Fahrer wird unter anderem wegen des Verdachts auf ein illegales Fahrzeugrennen angezeigt. Dies deutet darauf hin, dass die Behörden nicht nur von einem einfachen Verkehrsverstoß ausgehen, sondern von einem vorsätzlichen Verhalten, das zu dem folgenschweren Verkehrsunfall führte. Der hohe Sachschaden und die Verletzungen der Beteiligten unterstreichen die Ernsthaftigkeit des Vorfalls.

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