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Möbelhändler wirbt mit "Bestpreisgarantie ohne Ausnahmen"

Verbraucherzentrale BW warnt: Vorsicht vor Möbelhaus-Preisgarantien!

Foto von Antoni Shkraba / www.pexels.com

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Verlockende Angebote mit Bestpreisgarantie sind in der Möbelbranche gang und gäbe. Doch was passiert, wenn der Händler sich weigert, die Garantie einzuhalten? Ein aktueller Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Verbraucherrechte zu kennen.

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Im Internet warb das Unternehmen Möbel Rieger mit einer „Bestpreisgarantie ohne Ausnahmen“. Kunden sollten die Preisdifferenz erstattet bekommen, wenn sie ein identisches Produkt bei einem anderen Anbieter günstiger finden. Ein Kunde stieß auf einen Esstisch, der bei Möbel Rieger für 1.800 Euro angeboten wurde, bei einem anderen Händler jedoch für 1.600 Euro erhältlich war. Voller Vertrauen in die Bestpreisgarantie legte er dem Möbelhaus den Beleg vor und erwartete eine Rückerstattung von 200 Euro. Doch Möbel Rieger weigerte sich, die Preisdifferenz zu erstatten. Der Kunde wandte sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die den Fall aufgriff.

Verbraucherzentrale: Irreführende Werbung und unzulässiges Verhalten

„Werbung mit Bestpreisgarantien, die nicht eingehalten wird, ist irreführend und damit unzulässig“, erklärt Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen und Energie bei der Verbraucherzentrale. „Falsche Werbeversprechen sind kein Kavaliersdelikt und kommen im Möbelhandel, aber auch in vielen anderen Branchen regelmäßig vor.“

Die Verbraucherzentrale forderte Möbel Rieger daher auf, die irreführende Werbung zu unterlassen. Das Unternehmen willigte ein und gab eine Unterlassungserklärung ab. In Zukunft darf Möbel Rieger nicht mehr mit einer Bestpreisgarantie werben, wenn es nicht bereit ist, diese auch einzuhalten.

Verbraucher:innen sollten wachsam sein und ihre Rechte kennen

Der Fall von Möbel Rieger zeigt, wie wichtig es ist, als Verbraucher:in wachsam zu sein und die eigenen Rechte zu kennen. Wer sich durch Werbeversprechen getäuscht fühlt, sollte sich nicht scheuen, seine Rechte einzufordern. Die Verbraucherzentrale bietet Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Verbraucherschutz.

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Tipps für Verbraucher:innen

  • Seien Sie skeptisch gegenüber Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein.
  • Lesen Sie die AGBs sorgfältig durch, bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen.
  • Achten Sie auf Siegel und Zertifikate von unabhängigen Organisationen.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen, die mit dem Kauf zusammenhängen, sorgfältig auf.
  • Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen.

Bestpreisgarantien können ein nützliches Instrument sein, um beim Möbelkauf Geld zu sparen. Doch Verbraucher:innen sollten sich bewusst sein, dass nicht alle Händler seriös handeln. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.

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