Diese 11 Flughäfen sind vom Warnstreik betroffen
Ver.di kündigt Arbeitsniederlegungen an folgenden Flughäfen an:
- München
- Stuttgart
- Frankfurt/Main
- Köln/Bonn
- Düsseldorf
- Dortmund
- Hannover
- Bremen
- Hamburg
- Berlin-Brandenburg
- Leipzig-Halle
Passagiere müssen sich auf erhebliche Verzögerungen, Warteschlangen und gestrichene Flüge einstellen. Besonders betroffen dürften die großen Drehkreuze Frankfurt, München und Berlin sein.
Verhandlungen festgefahren – das fordert ver.di
Hintergrund des Warnstreiks sind laufende Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, bei denen die Arbeitgeber bislang kein Angebot vorgelegt haben. Ver.di fordert unter anderem:
- Mindestens acht Prozent mehr Gehalt (mindestens jedoch 350 Euro mehr pro Monat)
- Höhere Zuschläge für belastende Tätigkeiten
- Drei zusätzliche freie Tage
- Ein sogenanntes „Meine-Zeit-Konto“ für flexiblere Arbeitszeitgestaltung
- 200 Euro monatlich mehr für Auszubildende und Praktikanten
Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle betont, die Beschäftigten leisteten „unverzichtbare Arbeit“ und hätten Anspruch auf faire Bedingungen.
Planungssicherheit für Passagiere – was Reisende wissen sollten
Ver.di informiert frühzeitig über den Streik, um Passagieren Planungssicherheit zu bieten. Fluggäste sollten dennoch regelmäßig prüfen, ob ihr Flug betroffen ist. Airlines informieren meist per SMS oder E-Mail über Änderungen. Wer von Flugausfällen oder deutlichen Verspätungen betroffen ist, könnte Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Privatanbieter betroffen – Tarifverträge gekoppelt
Der Hintergrund des Streiks liegt auch in den Tarifverhandlungen mit Arbeitgeberverbänden wie der VKA und ABL. Bereits im Vorjahr wurde ein Branchentarifvertrag für alle Bodenverkehrsdienstleister geschlossen, der allgemeinverbindlich erklärt wurde. Das bedeutet, dass auch private Anbieter nun an die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes gekoppelt sind und somit ebenfalls vom Streik betroffen sein könnten.