Einigung bei Sicherheitspunkten erzielt

Bundestag: Schwarz-Rot einigt sich auf Cybersicherheitsgesetz

Nach intensiven Debatten haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD eine gemeinsame Linie für das Cybersicherheitsgesetz gefunden. Die Einigung betrifft sowohl den Umgang mit kritischen Komponenten aus nicht-vertrauenswürdigen Ländern als auch die Einbeziehung der Bundesverwaltung in die neuen Sicherheitsauflagen. Dies stärkt die Cybersicherheit Deutschlands erheblich.
Bundestag: Schwarz-Rot einigt sich auf Cybersicherheitsgesetz
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Netzwerk-Patchpanel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und haben sich am Mittwoch bei den noch strittigen Punkten des Cybersicherheitsgesetzes geeinigt. Das bestätigten die Berichterstatter beider Fraktionen dem Fachinformationsdienst „Tagesspiegel Background“.

Das Bundesinnenministerium darf demnach künftig den Einbau kritischer Komponenten untersagen und im Bedrohungsfall selbstständig entscheiden. Betreiber kritischer Anlagen sind dann verpflichtet, andere Hersteller zu verwenden.

Um den Umgang mit solchen Bauteilen aus nicht-vertrauenswürdigen Ländern, die bei Störungen zu Ausfällen im Betrieb lebenswichtiger Infrastruktur führen können, wurde lange gestritten. Schon die Ampelregierung hatte 2024 Telekommunikationsanbieter verpflichtet, nicht länger Komponenten chinesischer Hersteller wie Huawei zu verwenden. Angesichts zunehmender hybrider Bedrohungen hätte die mit der neuen Regelung jetzt die Möglichkeit, schneller und eigenständiger zu reagieren.

Des Weiteren hat sich Schwarz-Rot auch darauf geeinigt, dass auch die Bundesverwaltung künftig Cybersicherheitsauflagen erfüllen muss. Bisher waren die nachgeordneten Behörden mit dem Verweis auf Kostengründe ausgenommen, was für viel Kritik bei Sicherheitsexperten gesorgt hatte. Die Absicherung der Bundes-IT-Infrastruktur soll aus dem Sondervermögen finanziert werden. Das Cybersicherheitsgesetz in der am Mittwoch geänderten Fassung soll in der kommenden Sitzungswoche im in zweiter Lesung debattiert werden.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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