Druck auf Scholz wegen Nitrat-Urteil
Die Umwelthilfe hat einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung eingereicht. Grund ist die ausbleibende Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die Regierung zu einem wirksamen Aktionsprogramm für sauberes Grundwasser verpflichtet. Anfragen zum Zeitplan des Programms blieben bislang unbeantwortet.
Ministerium unter Beschuss
Zeitgleich hat das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium einen Referentenentwurf für ein Düngegesetz vorgelegt, der nach Ansicht der DUH sogar Schutzvorschriften abbaut. Die Naturschutzorganisation sieht nun die Gefahr eines erneuten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU mit hohen Strafzahlungen für Deutschland.
„Weckruf für die Regierung“
„Mit unserem Vollstreckungsantrag wollen wir die Bundesregierung zwingen, den Wasserschutz als höchstes Gemeinwohl ernst zu nehmen“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Er kritisiert Agrarminister Alois Rainer (CSU) dafür, nicht nur das Grundsatzurteil zu ignorieren, sondern das Düngegesetz an entscheidender Stelle zu verschlechtern. Seit Februar gelangen täglich tonnenweise Stickstoff und Nitrat in die Umwelt, ohne dass die Landwirtschaft klare Düngeregeln hat.
Forderungen der Umwelthilfe
Die DUH fordert ein wirksames Nitrat-Aktionsprogramm und gesetzliche Nachschärfungen, um den Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser überall einzuhalten. Dazu gehöre ein novelliertes Düngerecht. Die Bilanzpflicht für betriebliche Nährstoffe müsse beibehalten und verbessert werden, ähnlich wie in Dänemark, wo Daten in einer Datenbank erfasst und digital bewertet werden. Zudem müsse das System der gewerblichen Tierhaltung ohne ausreichend Fläche für die Gülleausbringung beendet und die Tierhaltung insgesamt umwelt- und tiergerecht umgebaut werden. Vielfältige Fruchtfolgen und sanktionierte Monokulturen seien essenziell für den Wasserschutz.


