Was ist die Schuldenbremse?
Die Schuldenbremse wurde 2009 ins Grundgesetz aufgenommen und soll verhindern, dass Bund und Länder dauerhaft neue Schulden aufnehmen. Sie erlaubt dem Bund nur eine strukturelle Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr, während die Länder grundsätzlich gar keine neuen Kredite aufnehmen dürfen. In außergewöhnlichen Krisensituationen, wie der Corona-Pandemie, kann die Regel jedoch ausgesetzt werden.
Aktuelle Kritik und Forderungen
Kritiker bemängeln, dass die Schuldenbremse in ihrer derzeitigen Form die Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche wie Infrastruktur, Bildung und Digitalisierung hemmt. Auch angesichts der steigenden Kosten durch Klimaschutzmaßnahmen und den demografischen Wandel fordern Experten und Politiker eine flexiblere Handhabung.
Die öffentliche Meinung
Laut der YouGov-Umfrage wünschen sich viele Bürger eine Anpassung der Schuldenbremse, um dringend benötigte Investitionen zu ermöglichen. Befürworter der Schuldenbremse hingegen warnen vor einer schleichenden Staatsverschuldung, die künftige Generationen belasten könnte.
Die Debatte um die Zukunft der Schuldenbremse wird in den kommenden Monaten zweifellos an Bedeutung gewinnen, da die Regierung vor großen finanziellen Herausforderungen steht.