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Alltagsfrage

Stau auf der Autobahn: Darf ich zum Pinkeln aussteigen?

Die Situation ist festgefahren. Selbst wenn jemand im Stau dringend eine Toilette braucht, ist es nicht erlaubt, die Autobahn zu betreten. Doch es gibt eine praktische Lösung: ein Taschen-WC bietet die einzige Abhilfe.
Foto: VRD – stock.adobe.com

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Inmitten eines Autobahnstaus zeigt sich die Notwendigkeit eines praktischen Begleiters: das Taschen-WC. Eine diskrete und hygienische Lösung, um auch im Verkehrsstress Erleichterung zu finden.

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Die rechtliche Lage: Was sagt die StVO?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in dieser Hinsicht ziemlich eindeutig. Gemäß Paragraf 18 Abs. 9 StVO dürfen Fußgänger Autobahnen nicht betreten. Das mag auf den ersten Blick verwirrend erscheinen, denn schließlich bist du ja bereits auf der Autobahn. Doch die Regelung bezieht sich auf das Verlassen des Fahrzeugs und das Betreten der Fahrbahn, und das ist auch im Stau verboten. Selbst für einen kurzen Toilettengang darfst du dein Auto nicht verlassen. Die einzige Ausnahme ist bei einer Fahrzeugpanne. Hier sollte man in jedem Fall das Auto verlassen und möglichst hinter der Leitplanke Schutz suchen.

Lösungen für das Dilemma: Notfalltoiletten, Taschen-WCs und Raststätten

Die Möglichkeiten, das Problem zu lösen, sind begrenzt, aber es gibt sie. Eine Option sind kleine „Notfalltoiletten“ oder „Taschen-WCs“. Diese sind für Kinder, Frauen und Männer erhältlich und können online bestellt werden. Sie sind klein genug, um in der Handschuhbox oder unter dem Sitz verstaut zu werden und können in Notfällen eine große Hilfe sein.

Auch wenn es zunächst ungewöhnlich oder sogar peinlich erscheinen mag, ist die Benutzung dieser Notfalltoiletten sicherer und legaler als das Risiko, die Fahrbahn zu betreten und gegen die StVO zu verstoßen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Raststätten. Diese sind in regelmäßigen Abständen entlang der Autobahnen zu finden und bieten Toilettenanlagen an. Allerdings kann es im Stau schwierig sein, eine Raststätte zu erreichen, besonders wenn der Verkehr komplett zum Stillstand gekommen ist.

Besondere Regeln für Motorradfahrer und Camper

Motorradfahrer könnten theoretisch zwischen den wartenden Autos hindurchfahren, doch auch das ist nicht erlaubt. Die unrechtmäßige Nutzung der Rettungsgasse oder des Standstreifens kann zu Strafen führen. Nur in echten Notfällen, wie einem drohenden Hitzschlag, dürfen Motorradfahrer den Seitenstreifen nutzen. Das Verrichten der Notdurft zählt jedoch nicht dazu.

Camper haben hier einen Vorteil. Wer mit einem Wohnmobil unterwegs ist und eine Toilette an Bord hat, kann diese im Stau nutzen. Sobald sich der Verkehr jedoch wieder in Bewegung setzt, müssen alle Insassen wieder auf ihren Plätzen sein. Wohnwagen haben allerdings hier das Nachsehen, da zunächst das Fahrzeug verlassen und die Fahrbahn betreten werden müsste.

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Das Fazit: Vorbereitung ist alles

Auch wenn es unangenehm ist, sollte man die Fahrbahn im Stau nicht betreten. Das Risiko eines Bußgelds oder gar eines Unfalls ist einfach zu groß. Daher ist es ratsam, immer gut vorbereitet zu sein und eventuell eine Notfalltoilette im Auto zu haben.

Es ist auch wichtig, regelmäßige Pausen einzuplanen und diese für Toilettenbesuche zu nutzen. So kannst du vermeiden, dass du in eine solche Situation gerätst. Und denk daran: Sicherheit geht immer vor!

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