Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat ein umfassendes Rechtsgutachten zur Finanzierung der Kommunen veröffentlicht. Dieses Gutachten, erstellt von dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter und früheren saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU), kommt zu dem klaren Ergebnis, dass Kommunen verfassungsrechtlich einen Anspruch auf eine angemessene finanzielle Mindestausstattung haben. Somit dürfen sie von Bund und Ländern nicht übermäßig belastet werden.
Angesichts dieser Einschätzung fordert der Städte- und Gemeindebund eine verlässliche und rechtlich bindende Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Die aktuelle Situation sei durch eine schleichende Überforderung nahezu aller Kommunen in Deutschland gekennzeichnet, da der bestehende „Überforderungsschutz“ nicht greife. Die Ausgaben für soziale Leistungen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt und belaufen sich derzeit auf rund 80 Milliarden Euro jährlich. Gleichzeitig tragen die Kommunen in Deutschland etwa 70 Prozent der öffentlichen Aufgaben, erhalten aber nur knapp 15 Prozent der Steuereinnahmen.
DStGB-Präsident Ralph Spiegler betont die Pflicht der Länder, die Gemeinden finanziell ausreichend auszustatten, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Er kritisiert, dass die Länder ihrer Verpflichtung, den Kommunen eine „freie Spitze zur Gestaltung“ zu ermöglichen, derzeit nicht nachkämen. Ein Träger kommunaler Selbstverwaltung müsse mehr sein als nur ein ausführendes Organ.
André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, wirft den Ländern vor, die Kompensation von Mitteln, die durch neue Aufgaben entstehen (Konnexität), kreativ zu umgehen. Dies führe vielerorts zu einer unzumutbaren Einschränkung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung.
Spiegler schlägt zudem vor, angesichts der vielen vom Bund geschaffenen Aufgaben und Rechtsansprüche einen direkten Finanzierungsweg vom Bund an die Kommunen zu etablieren. Es sei notwendig, über alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu diskutieren, um den Städten und Gemeinden die Erfüllung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags zu ermöglichen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

