Studie warnt vor Renditeschock

Potsdam: Förder-Aus macht Gebäudestrom unrentabel

Eine aktuelle Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Rahmen des Kopernikus-Projekts Ariadne des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) beleuchtet die finanziellen Auswirkungen eines möglichen Wegfalls der EEG-Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen. Die Ergebnisse zeigen, dass dies Gebäudestromprojekte in Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich unattraktiv machen könnte.
Potsdam: Förder-Aus macht Gebäudestrom unrentabel
Potsdam: Förder-Aus macht Gebäudestrom unrentabel
Solarzellen auf Hausdach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Sollte die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgeschlagene Streichung der EEG-Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen umgesetzt werden, könnte dies die Wirtschaftlichkeit von Gebäudestromprojekten in kleineren Mehrfamilienhäusern erheblich beeinträchtigen. Dies geht aus einer von den Funke-Mediengruppen (Freitagausgaben) zitierten Studie der Ökonomen Andreas Fischer und Ralph Henger vom Institut der deutschen (IW Köln) hervor, die im Rahmen des Kopernikus-Projekts Ariadne des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) entstand.

Ralph Henger betonte gegenüber den Funke-Zeitungen: „Ein Aus der EEG-Einspeisevergütung ohne flankierende Maßnahmen, um den Gebäude- und Mieterstrom einfacher und attraktiver zu machen, würde den Hochlauf des Ausbaus abwürgen, bevor er richtig begonnen hat.“ Gleichzeitig plädierte er für eine Dynamisierung von Stromtarifen und der EEG-Einspeisevergütung, um Anreize für eine netzdienliche Anpassung von Verbrauch und Einspeisung zu schaffen.

Wirtschaftlichkeit im Detail

Die IW-Forscher untersuchten verschiedene Modellrechnungen für Gebäudestrom- und Mieterstromprojekte. In einem Basisszenario – mit Investitionskosten von 62.500 Euro für eine 30-kWp-Photovoltaikanlage, Messtechnik und Batteriespeicher, Strompreis von 40 Cent und einer Preisdifferenz von 2,5 Cent pro Kilowattstunde zwischen Netz- und Photovoltaikstrom – ergab sich über eine Laufzeit von 20 Jahren eine Rendite (interner Zinsfuß) von 3,6 Prozent für Mieterstrom und 1,4 Prozent für Gebäudestrom.

Ein Entfall der EEG-Vergütungssätze würde die Rendite im Mieterstrommodell auf lediglich 0,4 Prozent senken. Beim Gebäudestrom würde die Rendite sogar auf minus 2,4 Prozent abrutschen und somit negativ werden. Von diesen Auswirkungen wären primär kleinere Mehrfamilienhäuser betroffen, da es sich hierbei um die kleineren Aufdachanlagen handelt, deren Förderung derzeit zur Debatte steht.

Henger illustrierte die Problematik: „Für ein typisches Mieterstromprojekt haben wir eine Rendite von 3,6 Prozent ermittelt. Ohne Einspeisevergütung läge die erwartete Rendite hingegen bei nur noch 0,4 Prozent, sodass sich Vermieter oder Eigentümer wohl gegen die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus entscheiden würden.“

Mieter- und Gebäudestrom: Potenziale und Hürden

Der Unterschied zwischen Mieter- und Gebäudestrom liegt unter anderem in der Versorgungspflicht: Beim Mieterstrom trägt der Vermieter oder Eigentümer eine Vollversorgungspflicht, während er beim Gebäudestrommodell davon entbunden ist. Für Mieter resultiert daraus der Nachteil, dass sie im letzteren Fall in der Regel zwei Stromverträge abschließen müssen.

Dabei könnten Mieter- und Gebäudestrommodelle einen erheblichen Beitrag zur Energiewende in leisten, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Das Potenzial umfasst 3,1 Millionen Mehrfamilien-Gebäude mit 20,1 Millionen Wohnungen, auf denen Photovoltaik-Aufdachanlagen installiert werden könnten. Dies würde eine Gesamtleistung von 60,4 Gigawatt ermöglichen und somit 28,1 Prozent des Ausbauziels von 215 Gigawatt bis 2030 decken.

Bislang konzentriert sich der Zubau vor allem auf kleinere Dachanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Die erheblichen Potenziale auf Mehrfamilienhäusern bleiben hingegen weitgehend ungenutzt. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in der höheren Komplexität von Gebäude- und Mieterstromprojekten im Vergleich zu klassischen Photovoltaik-Dachanlagen. Zudem entstehen „erhebliche Kostenfaktoren“ durch Anforderungen an Messtechnik, Abrechnung und Kundenbetreuung. Die maximale Vertragslaufzeit von zwei Jahren für Stromverträge erschwert zusätzlich die Planungssicherheit für Investoren.

Die Studie hebt hervor, dass die Einspeisevergütung zwar relevant, aber nicht der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte ist. Vielmehr sei die Beteiligung der Haushalte am Mieterstrommodell ausschlaggebend. Im Basisszenario mit einer Beteiligung von 75 Prozent wird eine Rendite von 3,6 Prozent erreicht. Unter optimalen Bedingungen wären sogar bis zu 18,5 Prozent möglich.

Fischer und Henger erläutern: „Die Renditen beim Mieterstrom liegen in den betrachteten Varianten zwischen 1,1 bis 3,6 Prozentpunkte höher als beim Gebäudestrom, da der Weiterverkauf von Netzstrom profitabel gestaltet werden kann und Mieterstromzuschlag gewährt wird.“ Sie warnen jedoch davor, dass bei geringer Beteiligung die Rentabilität teils unter der wirtschaftlichen Schwelle liegen könnte. Weitere entscheidende Faktoren sind die Anschaffungs- und Installationskosten der Photovoltaik-Anlage, die Möglichkeit der Installation von Batteriespeichern und der Stromverbrauch im Gebäude.

Vorschläge zur Förderung

Um den Ausbau voranzutreiben, schlägt die Studie eine Standardisierung, Vereinheitlichung und Digitalisierung der Wechselprozesse bei Netz- und Messstellenbetreibern vor. Eine Widerspruchslösung, bei der Haushalte automatisch an einem Mieterstromprojekt teilnehmen, es sei denn, sie widersprechen aktiv, wird ebenfalls empfohlen. Die Ökonomen schlagen zudem vor, die Regelungsansätze von Gebäude- und Mieterstrom zusammenzulegen, um die Komplexität zu reduzieren.

Auch der Eigentümerverband „Haus und Grund“ spricht sich für einen Abbau gesetzlicher Bestimmungen aus. Verbandspräsident Kai Warnecke sagte den Zeitungen: „Die Vorschläge liegen auf dem Tisch: Im oder auf dem Haus erzeugter Ökostrom sollte künftig unbürokratisch von den Mietern genutzt werden können.“ Er fügte hinzu: „Die Eigenversorgung der Mieter mit Ökostrom ist leicht möglich: Dafür müssen die regulatorischen Hürden fallen, sodass Vermieter diesen Teil des Stroms über die Betriebskosten mit ihren Mietern abrechnen können.“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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