Das Digitalministerium übernimmt ab sofort eine zentrale Steuerungsrolle bei den Digitalisierungsvorhaben anderer Ressorts. Wie der „Tagesspiegel Background“ berichtet, wurde Ende November eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bundeskanzleramt, Finanz- und Digitalministerium getroffen, die am Mittwoch im Bundeskabinett verkündet werden soll. Dies markiert einen wichtigen Schritt zur Konsolidierung und Harmonisierung der IT-Landschaft innerhalb der Bundesverwaltung.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass digitale Projekte, die jährliche Kosten von mehr als einer halben Million Euro verursachen oder insgesamt drei Millionen Euro überschreiten, die Zustimmung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) benötigen. Diese Vorgabe erstreckt sich nicht nur auf umfangreiche Digitalisierungslösungen, sondern umfasst auch den Erwerb von Hard- und Software sowie Schulungsmaßnahmen. Eine Ausnahmeregelung gibt es für strategisch bedeutsame Ausgaben, wie beispielsweise im Bereich der IT-Sicherheit: Diese bedürfen der Genehmigung des Digitalministeriums, unabhängig von ihrer finanziellen Größenordnung.
Zur Umsetzung der Vereinbarung sollen alle Ministerien ihre geplanten IT-Vorhaben systematisch in einem zentralen Tool erfassen. Diese Datensammlung dient dem Digitalministerium als Grundlage für eine umfassende Prüfung. Das BMDS wird die angemeldeten Pläne „vor, während und nach der Haushaltsaufstellung“ sorgfältig evaluieren. Finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt werden künftig nur jenen Projekten zugewiesen, die eine positive Stellungnahme des Digitalministeriums vorweisen können.
Markus Richter, Staatssekretär im Digitalministerium, betonte am Dienstag auf einer Konferenz des Hasso-Plattner-Instituts in Potsdam, dass das Veto-Recht des Ministeriums noch am Mittwoch in Kraft treten wird. Er verwies auf eine bereits bestehende Datenbank mit rund 2.000 Projekteinträgen als Ausgangsbasis für die Arbeit des Digitalministeriums. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich IT-Beschaffungen im Verteidigungsbereich, bei Sicherheits-, Polizei- und Nachrichtendiensten sowie in der Steuerverwaltung. Mit dieser Vereinbarung setzen Kanzleramt, Digital- und Finanzministerium einen bereits im Mai von Friedrich Merz (CDU) erteilten Auftrag um, der dem neu geschaffenen Digitalministerium einen „Zustimmungsvorbehalt“ für IT-Ausgaben zusprach.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)






