Großfamilie, hohe Kosten?

Palmer zeigt Bürgergeld-Bescheid über 7000€

Palmer zeigt Bürgergeld-Bescheid über 7000€
Foto: SuperbassEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

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Die Debatte um die Höhe des Bürgergelds kocht hoch – befeuert durch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos). Nachdem er in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ behauptet hatte, eine Familie könne über 6.000 Euro Bürgergeld im Monat bekommen, legte er nach Kritik auf Facebook einen anonymisierten Bescheid vor. Dieser zeigt: Einer siebenköpfigen Familie (2 Eltern, 5 Kinder) wurden tatsächlich monatliche Leistungen zwischen 5.637 und bis zu 7.471 Euro bewilligt (Zeitraum Nov. 2022 – Okt. 2023).  

Palmer: Regeln produzieren „nicht nachvollziehbare“ Ergebnisse

Palmer nutzt das Beispiel für seine Fundamentalkritik am Sozialstaat. Er bemängelt vor allem, dass Mietkosten oft unbegrenzt übernommen werden und fordert hier Obergrenzen. Im ZDF sagte er: „Du kannst 6.000 Euro Bürgergeld bekommen. […] Vielleicht kann man sich mal wieder darauf reduzieren, dass der Staat gegen Notlagen hilft und nicht jedes Risiko auf der Welt absichert.“ Auf Facebook betonte er, es gehe ihm nicht darum, Empfänger zu diffamieren, sondern darum, „eine Regel, die Ergebnisse produziert, die nicht nachvollziehbar sind, anzupassen.“

Analyse: Summe hoch, aber Lebensstandard nicht

Ist der von Palmer gezeigte Betrag also „nicht nachvollziehbar“ oder gar unfair? Eine Analyse von ZDFheute.de und Focus Online kommt zu einem anderen Schluss: Zwar erscheine die Summe auf den ersten Blick extrem hoch (nur 3% der Single-Haushalte haben über 6000€ netto). Für eine siebenköpfige Familie sei ein solcher Betrag aber unter bestimmten Umständen weder selten noch automatisch ungerechtfertigt.

Der Grund: Das Bürgergeld muss das Existenzminimum sichern. Dieses setzt sich zusammen aus:

  1. Regelsätzen: Für den täglichen Bedarf (Essen, Kleidung etc.). Für 7 Personen ca. 3042 Euro (je nach Alter der Kinder).
  2. Wohn- und Heizkosten: Werden in „angemessener Höhe“ übernommen. Was angemessen ist, hängt stark vom Wohnort ab. In teuren Städten wie München können die Kosten für eine 7-köpfige Familie laut Beispielrechnung bis zu 3300 Euro betragen. Wichtig: Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit, in der die Miete (nicht Heizung) oft unabhängig von der Angemessenheit übernommen wird – dies könnte bei Palmers Beispiel eine Rolle spielen.
  3. Kranken-/Pflegeversicherung: Wird vom Amt bezahlt (ca. 316 Euro für die Eltern).
  4. Eventuelle Mehrbedarfe: Zuschläge z.B. bei Krankheit oder Behinderung.

Rechnet man diese Posten zusammen, können für eine Großfamilie in einer teuren Region durchaus Summen von über 6000 oder sogar 7000 Euro als Bedarf zusammenkommen. Hohe Energiepreise zum Zeitpunkt des Bescheids (2022/23) könnten die Summe zusätzlich erhöht haben.

Fazit: Palmers Bescheid ist wohl echt, zeigt aber einen spezifischen Fall einer Großfamilie, möglicherweise im ersten Bezugsjahr und/oder mit Mehrbedarfen in einer (potenziell) teuren Region. Die Summe deckt dann das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Die politische Debatte über die Angemessenheit der Regeln und Kosten dürfte dennoch weitergehen.

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