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Schwerpunktkontrolle auf dem Cannstatter Wasen

Neun Gefahrguttransporte nach Stuttgarter Kontrolle gestoppt

Neun Gefahrguttransporte durften nach einer landesweiten Schwerpunktkontrolle auf dem Cannstatter Wasen zunächst nicht weiterfahren. Bei 43 kontrollierten Fahrzeugen registrierten die Einsatzkräfte acht gefahrgutspezifische und 39 weitere Verstöße – wie viele Fahrzeuge insgesamt beanstandet wurden, teilte die Polizei nicht mit.

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Polizei-Symbolbild zur Gefahrgutkontrolle in Stuttgart
Symbolbild zur landesweiten Gefahrgutkontrolle in Stuttgart.
Foto: Polizei BW

Neun kontrollierte Gefahrguttransporte mussten auf dem Cannstatter Wasen stehen bleiben, bis festgestellte Mängel beseitigt waren. Das ist die konkrete Sicherheitsfolge einer landesweiten Schwerpunktkontrolle, an der neben dem Polizeipräsidium Stuttgart sieben weitere Polizeipräsidien, das Bundesamt für Logistik und Mobilität, die Stadt Stuttgart und die DEKRA beteiligt waren.

Zwischen 8.30 und 14 Uhr überprüften die Einsatzkräfte am Dienstag, 27. Oktober 2026, insgesamt 43 Fahrzeuge auf dem Parkplatz P10. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Stuttgart stellten sie acht gefahrgutspezifische sowie 39 weitere Verstöße fest. Dazu gehörten Mängel bei Ladungssicherung und Kennzeichnung.

47 Verstöße sind keine Beanstandungsquote von 109 Prozent

Die beiden von der Polizei genannten Zahlen ergeben zusammen 47 Verstöße. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass 47 verschiedene Fahrzeuge beanstandet wurden: An einem Fahrzeug können mehrere Mängel gleichzeitig festgestellt worden sein. Die Mitteilung nennt weder die Gesamtzahl der beanstandeten Fahrzeuge noch eine Quote. Eine seriöse Auswertung muss deshalb bei den belegten Angaben bleiben: 43 Kontrollen, 47 einzelne Feststellungen und neun vorläufig untersagte Weiterfahrten.

Auch die Schwere der einzelnen Verstöße wird nicht aufgeschlüsselt. Die Zahl der gestoppten Transporte zeigt, dass bei mindestens neun Fahrzeugen eine unmittelbare Abhilfe nötig war. Sie belegt aber nicht, dass von jedem festgestellten Mangel dieselbe Gefahr ausging.

Wann eine Gefahrgutfahrt unterbrochen werden muss

Die Gefahrgutverordnung schreibt vor, dass eine Beförderung bei einem Verstoß, der die Sicherheit beeinträchtigen könnte, möglichst rasch angehalten werden muss. Weiterfahren darf der Transport erst, wenn die Vorschriften erfüllt sind oder die zuständige Behörde dies erlaubt. Die bei der Stuttgarter Kontrolle verhängten Stopps entsprechen damit einem ausdrücklich vorgesehenen Sicherungsinstrument.

Für Fahrerinnen und Fahrer gehören unter anderem unbeschädigte und geschlossene Verpackungen, gesicherte Ladung, vorgeschriebene Kennzeichnungen sowie die notwendigen Begleitpapiere und Ausrüstungsgegenstände zu den Pflichten. Je nach Transport müssen außerdem orangefarbene Tafeln oder Gefahrzettel angebracht sein. Welche konkreten Einzelvorschriften in den acht Gefahrgutfällen verletzt wurden, teilte die Polizei nicht mit.

Kontrolle bündelte Fachwissen aus dem ganzen Land

Am Einsatz beteiligt waren Kräfte der Polizeipräsidien Stuttgart, Pforzheim, Aalen, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Ulm und Ravensburg. Hinzu kamen das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart, das Bundesamt für Logistik und Mobilität und die DEKRA. Die Zusammensetzung zeigt, dass solche Kontrollen nicht nur allgemeines Verkehrsrecht betreffen. Gefahrguttransporte verbinden Fahrzeugtechnik, Ladungssicherung, Kennzeichnung, Dokumentation und spezielle Transportvorschriften.

Ein ähnlicher Schwerpunkt auf der A5 bei Bruchsal hatte Anfang Oktober ebenfalls zu Fahrtunterbrechungen geführt. Dort mussten drei Fahrer wegen festgestellter Mängel zunächst stoppen. Der frühere Kontrollbericht zeigt, welche Rolle mangelhafte Ladungssicherung spielen kann. Die aktuellen Stuttgarter Zahlen sind jedoch ein eigenständiger Vorgang mit anderem Ort, Datum, Kontrollteam und Ergebnis.

Ob aus den Feststellungen Bußgeld- oder weitere Verfahren folgen, nennt die Stuttgarter Mitteilung nicht. Belastbar ist nur der unmittelbare Ausgang der Kontrolle: Neun Fahrzeuge durften erst nach Beseitigung der beanstandeten Mängel weiterfahren.

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https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/themen/gefahrgut/rollen-und-taetigkeiten/fahrzeugfuehrerin-oder-fahrzeugfuehrer-umgangssprachlich-fahrerin-oder-fahrer

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