Die Bundespolizei hat am frühen Mittwochmorgen (05.11.2025) am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein einen argentinischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Mann war auf der Rückreise aus Frankreich, als die Beamten seine Personalien überprüften und dabei auf zwei Einträge im Schengener Informationssystem (SIS) stießen.
Internationale Fahndung und vielfältige Vorwürfe
Gegen den 25-Jährigen lag zum einen eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung seitens Frankreichs vor. Darüber hinaus erließen die Schweizer Behörden ein Festnahmeersuchen zur Auslieferung. Die Vorwürfe gegen ihn sind gravierend: Sie umfassen Eigentumsdelikte und die Erleichterung der illegalen Einwanderung in der Schweiz.
Gefälschte Dokumente und Betäubungsmittel entdeckt
Während der Kontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass der Reisende zudem im Besitz einer gefälschten argentinischen bzw. internationalen Fahrerlaubnis war. Ferner führte er Betäubungsmittel mit sich. Diese zusätzlichen Vergehen führten zur Einleitung weiterer Strafverfahren durch die Bundespolizei.
Vorführung beim Haftrichter und Einlieferung in JVA
Nach seiner Festnahme wurde der Mann einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Fortsetzung der Haft bis zur Entscheidung über seine Auslieferung an die Schweiz an. Im Anschluss wurde der argentinische Staatsangehörige in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Ansprechpartner für Rückfragen ist Friedrich Blaschke von der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, erreichbar unter Telefon: +49 7628 8059 1011 und E-Mail: Friedrich.Blaschke@polizei.bund.de.


