Die Bundespolizei verweigerte am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein einem 21-jährigen Mann aus dem Kosovo die Einreise am Dienstagabend des 14. Oktober 2025. Dies geschah trotz eines gegen ihn bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots für Deutschland.
Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann nicht nur ein Einreiseverbot vorlag, sondern auch ein Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 400 Euro konnte der Mann vor Ort bezahlen.
Ermittlungsverfahren und Zurückweisung
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Aufgrund des bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots wurde dem 21-Jährigen die Einreise verweigert und er wurde nach Frankreich zurückgewiesen.