Das Oberlandesgericht München hat drei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und begangener Kriegsverbrechen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Am Dienstag gab das Gericht die Urteile bekannt: Die Männer erhielten Strafen von neun Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten Haft.
Alle drei Verurteilten waren Mitglieder der „Liwa Jund al-Rahman“. Diese Rebellengruppe schloss sich im Jahr 2014 dem Islamischen Staat (IS) an. Einer der Angeklagten gründete und führte diese Vereinigung, kontrollierte ein Ölfeld in der Provinz Deir ez-Zor und wies die Gruppe an, sich an einem Überfall auf Schiiten in Hatlah zu beteiligen. Ein weiterer Angeklagter war für das Medienbüro verantwortlich und soll Propagandavideos produziert haben. Der dritte Angeklagte führte eine Mörser-Kompanie.
Die Verteidigung der Angeklagten argumentierte, sie hätten sich in einem berechtigten Freiheitskampf befunden. Dieses Argument wies das Gericht zurück. Bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigte der Senat die lange Zeit, die seit den Taten vergangen ist, verwies jedoch explizit auf die besondere Brutalität und das Ausmaß der Gewalt des IS. Das Urteil ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

