Länderreform in Deutschland

München/Bayern: CSU-Plan zur Länderfusion

München/Bayern: CSU-Plan zur Länderfusion
Foto: Sitzung des Bundesrates (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

In München und Bayern erwägt die CSU einen Deutschland-Plan, der die Zahl der Bundesländer verringern und schwache mit starken Ländern fusionieren soll. Die Idee hat Unterstützung gefunden, auch wenn verfassungsrechtliche Fragen offen bleiben. Staatsrechtswissenschaftler Hans-Jürgen Papier verweist auf Grundgesetz-Artikel 29; Kommunen fordern Ruhe in der Finanzlage, aber Offenheit für Reformen. Die dts-Nachrichtenagentur fasst die wichtigsten Positionen zusammen.

Hintergrund

Der Deutschland-Plan des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) zur Verringerung der Anzahl der Bundesländer und zur Fusion schwacher mit starken Ländern hat die Zustimmung des Staatsrechtswissenschaftlers Hans-Jürgen Papier gefunden.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts sagte der „Bild“, dass die Idee richtig sei. „Denn die Bundesländer sollen eine eigene Staatsqualität und die dafür nötige Leistungsfähigkeit haben. Das ist bei einigen Ländern offensichtlich nicht der Fall und sie könnten von einer Zusammenlegung profitieren.“ Die Vereinbarkeit des Söder-Plans mit dem Grundgesetz wird ebenfalls betont. „Die Zahl der Bundesländer darf verändert werden. Das Grundgesetz sieht in Artikel 29 explizit vor, dass das Bundesgebiet neu gegliedert werden kann, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.“

Auch die vom Deutschland-Plan Söders unmittelbar betroffenen Kommunen äußern Verständnis für den Ansatz des bayerischen Ministerpräsidenten. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), André Berghegger, sagte der Zeitung: „Nicht zuletzt mit Blick auf die extrem schwierige Finanzlage der Städte und Gemeinden, sollten wir darüber diskutieren, wie wir unseren föderalen Staat insgesamt effizienter und leistungsstärker aufstellen.“

Das Finanzierungsdefizit der Kommunen habe allein im vergangenen Jahr bei mehr als 30 Milliarden Euro gelegen, so Berghegger. Und weiter: „Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat daher den Vorschlag unterbreitet, die Kosten für einige soziale Leistungen zukünftig zu je einem Drittel auf Bund, Länder und Kommunen zu verteilen.“

Reaktionen

Die Debatte wird von Politikern und Verbänden aufmerksam verfolgt, da sie direkte Auswirkungen auf kommunale Haushalte und das System des Föderalismus haben könnte.

Weitere Prüfungen und Klärungen seien notwendig, um eine belastbare Einschätzung zu ermöglichen.

Ausblick

Ob der Plan umgesetzt wird, hängt von weiteren Verhandlungen und der Zustimmung in Parlamenten ab. Die Diskussion könnte den Föderalismus in Deutschland neu in den Blick rücken, während Experten abwägen, welche Schritte rechtlich und praktisch umsetzbar sind.

Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt