Knappe Entscheidung im Bundestag
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag die Reißleine gezogen und den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus ihren Reihen ausgeschlossen. Am Rande einer Fraktionssitzung wurde bekannt, dass eine deutliche Mehrheit von rund 100 Stimmen für den Ausschluss votierte. Nur etwa ein gutes Dutzend Mitglieder stimmte dagegen oder enthielt sich.
Damit wurde die für einen solchen Schritt notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit klar übertroffen. Schmidt hatte im Vorfeld noch versucht, die Gemüter zu beruhigen und angeboten, seine Fraktionsmitgliedschaft bis zur Sommerpause ruhen zu lassen. Dieses Angebot überzeugte seine Fraktionskollegen offensichtlich nicht.
Der Ausschluss folgt auf ein Parteiausschlussverfahren im AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt. Dort war Schmidt zuvor als Generalsekretär aktiv und hatte auch im Landtag gesessen. Bei der vergangenen Bundestagswahl holte er dort ein Direktmandat.
Schmidt sah sich mit einer Reihe von Vorwürfen konfrontiert. Im Raum standen angebliche Geschäftsbeziehungen nach China sowie mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigung von Mitarbeitern. Schmidt wies diese Anschuldigungen entschieden zurück. Stattdessen erhob er schwere Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen eine Führungsgruppe des AfD-Landesvorstands in Sachsen-Anhalt.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


