Kritik an Einknicken
Die Bundesregierung steht wegen ihres Vorhabens, die Möglichkeiten zur Eintragung in das Organspenderegister nicht zu erweitern, massiv in der Kritik. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, kritisierte Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Brysch erinnert daran, dass bereits vor sechs Jahren im Bundestag beschlossen wurde, dass Bürger sich künftig auch auf den Ausweisstellen in das Zentralregister eintragen lassen können. Die Bundesländer hätten jedoch die Umsetzung dieser gesetzlichen Pflicht verweigert. „So gibt es deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche datenschutzsichere Terminals“, bemängelt Brysch und sieht darin den Grund für die geringe Registrierungsquote. Nun soll die kommunale Einrichtungspflicht für barrierefreie Angebote gestrichen werden, statt die Länder zur Gesetzestreue anzuhalten.
Der Bundestag hatte 2020 die Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, im selben Atemzug jedoch ein zentrales Organspende-Register beschlossen. Die Gesundheitsminister der Länder forderten im Anschluss den Bund auf, die Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen wieder zu streichen. Dem will die Bundesregierung nun nachkommen.
Die umstrittene Änderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes, die auch die sogenannte Überkreuzspende ermöglichen soll. Eine Expertenanhörung dazu ist für Mittwoch im Bundestag angesetzt. Seit der Einführung des Organspende-Zentralregisters im März 2024 haben sich rund eine halbe Million Menschen eingetragen.

