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Mit Kind und Kegel

Mit Sicherheit auf Tour: Alles, was du über Fahrradkindersitze wissen musst

Foto: TÜV SÜD AG / Conny Kurz

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Ob zum Bäcker, zum Kindergarten oder zu Freunden – kurze Strecken mit dem Fahrrad sind umweltfreundlich, kostengünstig und gesund. Mit einem Fahrradkindersitz können auch die Kleinen mitfahren. Aber was musst du beim Kauf und der Nutzung eines Kindersitzes fürs Fahrrad beachten? Hier sind einige Tipps und Hinweise.

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Fahrradkindersitze: Praktisch und sicher

Fahrradkindersitze sind bei Eltern sehr beliebt, da sie eine kostengünstige Möglichkeit bieten, den Nachwuchs mit dem Fahrrad zu transportieren. Sie sind ideal für tägliche, kurze Strecken in der Stadt und besonders praktisch, wenn du nur mit einem Kind unterwegs bist. Verstellbare Gurte und Fußstützen sorgen dafür, dass der Sitz an die Größe des Kindes angepasst und mitwächst.

Ab wann darf dein Kind mitfahren?

Ein Kind darf erst dann in einem Fahrradkindersitz transportiert werden, wenn es mindestens für die Dauer der Fahrradfahrt selbständig sitzen kann. Dies ist in der Regel zwischen dem zehnten und zwölften Monat der Fall. Viele Hersteller geben außerdem eine Gewichtsuntergrenze von 9 Kilogramm an, die ebenfalls eingehalten werden sollte. Die Obergrenze hängt vom Sitztyp ab: Frontsitze sind in der Regel bis 15 Kilogramm zulässig, Rücksitze bis zu einem Gewicht von 15 bis 22 Kilogramm.

Gesetzliche Vorschriften

Sicherheit steht an erster Stelle, wenn ein Kind auf dem Fahrrad transportiert wird. Daher gibt es einige Vorschriften zu beachten. Laut Straßenverkehrsordnung:

  • Wer ein Kind auf einem Fahrrad oder einem Fahrrad mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h transportiert, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Kinder unter sieben Jahren dürfen nur dann mit dem Fahrrad im Straßenverkehr transportiert werden, wenn sie sich in einem speziellen Kindersitz befinden.
  • Dabei muss dafür gesorgt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

Die wichtigsten Sicherheitsaspekte im Überblick

Die Anforderungen an einen Kindersitz sind in der Norm DIN EN 14344 festgelegt. Sie regelt unter anderem die Festigkeit und Dauerbelastbarkeit des Sitzes sowie das zulässige Höchstgewicht und gibt Auskunft über die nötigen Sicherheitsmaßnahmen. Beim Kauf solltest du auf einen Dreipunktgurt achten, der für Erwachsene einfach zu bedienen, für Kinder aber nicht eigenständig zu öffnen ist.

Neu oder gebraucht?

Bei Produkten für die Sicherheit rät der TÜV SÜD-Experte zur Vorsicht: „Bei einem gebrauchten Kindersitz ist meist nicht bekannt, ob er schon einen Unfall hinter sich hat. Dies kann die Sicherheit beeinträchtigen, weshalb ein Fahrradkindersitz hinsichtlich Vorschädigungen immer sehr genau unter die Lupe genommen werden muss.“

Anforderungen an Fahrrad und Fahrer

Nicht allein der Kindersitz entscheidet über die Sicherheit bei der Radtour. Auch das Fahrrad selbst muss einige Anforderungen erfüllen. Breite Reifen, gute Bremsen und ein kippsicherer Ständer gehören zur Mindestausstattung. Hinterbau- oder breite Mittelbauständer unter der Tretkurbel verbessern die Stabilität. Der Fahrer sollte das Fahren mit Kindersitz zunächst ohne Passagier üben, denn durch das erhöhte Gewicht und den veränderten Schwerpunkt können vor allem das Anfahren, Bremsen und Abstellen zu Beginn etwas Übung erfordern.

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Vor dem Kauf testen

„Beim Kauf eines Kindersitzes empfiehlt es sich, das Fahrrad gleich mitzubringen. Der Fachhändler kann beraten, ob das Fahrrad für die zusätzliche Last geeignet ist, welcher Sitz zum Fahrrad passt und ihn gleich fachgerecht montieren“, rät Martin Schmied.

Ein Fahrradkindersitz ist eine praktische und sichere Möglichkeit, dein Kind auf kurzen Strecken zu transportieren. Achte beim Kauf auf die Sicherheitsstandards und lass dich von einem Fachhändler beraten. So steht der nächsten Fahrradtour mit deinem Kind nichts mehr im Weg!

Weitere Informationen gibt es unter TÜV SÜD.

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