Rechtliche Bedenken bei Zurückweisungen
Die Fortsetzung der Grenzkontrollen und die damit verbundene Praxis der Zurückweisungen von Migranten stoßen bei Migrationsexperten auf scharfe Kritik. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat diese Maßnahmen bis September verlängert.
Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz äußert im Gespräch mit der „Welt“ deutliche Bedenken. „Beim Thema Zurückweisungen wird das Eis ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn“, so Thym. Grund dafür sei das ab Juni geltende Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS).
Neues EU-Recht schwächt Begründung
Mit dem neuen EU-Recht werde die bisherige Argumentation, dass Deutschland auf diese Maßnahmen angewiesen sei, weil die Dublin-Regeln nicht funktionieren, „kaum noch ziehen“. Das GEAS zielt darauf ab, Migration nach Europa zu begrenzen und die Weiterwanderung innerhalb der EU einzudämmen.
Diese Einschätzung teilt auch Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Er hält bereits frühere Verlängerungen und die Einführung durch die Vorgängerregierung für rechtswidrig und sieht seine Einschätzung bestätigt.
Unilateralität gefährdet europäischen Konsens
Hruschka sieht angesichts der aktuellen Asylzahlen keine Notlage, die solche einschneidenden Maßnahmen rechtfertige. „Deutschland gefährdet durch das unilaterale Vorgehen den gerade gefundenen sehr umstrittenen und fragilen gemeinsamen Weg in der europäischen Migrationspolitik“, warnt der Sozialrechtler.
Zusätzlich kritisiert er die wirtschaftlichen Folgen der Kontrollen. Diese würden die Wirtschaft belasten, die unter den Einschränkungen im Grenzverkehr leidet.

