Rechtliche Bedenken bei Zurückweisungen
Die Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Grenzkontrollen bis September fortzuführen und weiterhin Migranten zurückzuweisen, stößt auf deutliche Kritik von Migrationsexperten. Sie bezweifeln die rechtliche Grundlage dieser Maßnahmen, insbesondere angesichts der bevorstehenden Änderungen im EU-Asylrecht.
Neues EU-Asylrecht ab Juni
Ab Juni tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Dieses soll die Migration nach Europa steuern und die Weiterwanderung innerhalb der Union eindämmen. Doch gerade hier sehen Kritiker ein Problem für die deutsche Strategie.
Eis wird rechtlich dünn
Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz erklärt gegenüber der „Welt“, dass das Argument, Deutschland benötige die Zurückweisungen wegen nicht funktionierender Dublin-Regeln, mit dem neuen EU-System kaum noch haltbar sein werde. „Das Eis wird ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn“, so Thym.
Verfahren als rechtswidrig bewertet
Auch Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, äußert sich kritisch. Er hält bereits die vorherigen Verlängerungen und die Einführung der Grenzkontrollen durch die frühere Bundesregierung für rechtswidrig. An dieser Einschätzung hat sich für ihn nichts geändert.
Gefahr für europäischen Konsens
Hruschka argumentiert, dass angesichts der aktuellen Asylzahlen keine Notlage bestehe, die solche unilateralen Maßnahmen rechtfertige. Deutschland gefährde damit den mühsam erreichten, aber fragilen europäischen Konsens in der Migrationspolitik. Zudem würden die Kontrollen die Wirtschaft belasten, die unter den Beschränkungen im Grenzverkehr leidet.

