Unsichere rechtliche Basis
Migrationsexperten haben die Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Grenzkontrollen bis September zu verlängern und Migranten weiterhin zurückzuweisen, scharf kritisiert. Insbesondere die rechtliche Begründung für die Zurückweisungen wird in Frage gestellt.
„Beim Thema Zurückweisungen wird das Eis ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn“, zitiert die „Welt“ den Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz. Grund dafür sei das neue EU-Asylrecht, das ab Juni greift. Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) verliere die Begründung, die Zurückweisungen seien wegen der Nichtfunktion der Dublin-Regeln notwendig, an Gültigkeit.
Rechtswidrigkeit angezweifelt
Auch Professor Constantin Hruschka von der Evangelischen Hochschule Freiburg teilt diese Einschätzung. Er hält die Verlängerung und bereits die Einführung der Kontrollen durch die frühere Ampel-Bundesregierung für rechtswidrig. „Diese Einschätzung hat sich nicht geändert“, so Hruschka.
Der Sozialrechtler sieht angesichts der aktuellen Asylzahlen keine Notlage, die solche Maßnahmen rechtfertigen würde. Er warnt, dass Deutschland mit seinem „unilateralen Vorgehen“ den fragilen Konsens in der europäischen Migrationspolitik gefährde. Hinzu kämen wirtschaftliche Belastungen durch die Einschränkungen im Grenzverkehr.

