Spitzensteuersatz-Grenze mit heftiger Wirkung

DIW-Studie: Linnemanns Steuervorschlag kostet den Staat Milliarden

DIW-Studie: Linnemanns Steuervorschlag kostet den Staat Milliarden
Foto: Carsten Linnemann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann propagierte Entlastung bei der Einkommensteuer würde nach Einschätzung von Ökonomen zu einem deutlichen Einnahmenminus für den Staat führen. Konkrete Berechnungen zeigen die finanziellen Auswirkungen.

Neun Milliarden Euro weniger Einnahmen erwartet

Ein Vorstoß des CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann zur Senkung der Einkommenssteuer sorgt für Diskussionen. Der von ihm ins Spiel gebrachte Vorschlag zur Anhebung der Grenze für den Spitzensteuersatz könnte den Staat jährlich rund neun Milliarden Euro kosten, so das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Steuerexperte Stefan Bach vom DIW bezifferte die potenzielle jährliche Entlastung im Gespräch mit der „Welt“ auf diesen Betrag. Die Idee von Linnemann sieht vor, dass der Spitzensteuersatz erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro greifen soll. Das mag für viele nach einer deutlichen Erleichterung klingen, hat aber Konsequenzen.

Weniger profitieren als gedacht

Nach Berechnungen des DIW könnten Singles von dieser Änderung bis zu 1.000 Euro im Jahr profitieren, Paare sogar bis zu 2.000 Euro. Allerdings, so die Ökonomen weiter, würden diese maximalen Sparbeträge nur Haushalte betreffen, die zu den oberen zehn Prozent der Einkommensbezieher zählen. Für Durchschnittverdiener fielen die Entlastungen deutlich geringer aus: Singles im Durchschnittseinkommen würden demnach nur etwa 92 Euro im Jahr mehr im Portemonnaie haben, Familien mit zwei Kindern rund 160 Euro.

Aufkommensneutralität teuer

Um die Steuerreform aufkommensneutral zu gestalten, also ohne Einnahmeverlust für den Staat, müsste der Spitzensteuersatz demnach deutlich angehoben werden. Laut Bach würde dies bedeuten, dass der Spitzensteuersatz von 47 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 97.200 Euro gelten müsste. Diese Hürde liegt deutlich höher als Linnemanns Vorschlag.