Juristische Bedenken bei Zurückweisungen
Migrationsexperten üben deutliche Kritik an der Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Grenzkontrollen bis September fortzusetzen und Migranten weiterhin zurückzuweisen.
Der Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz warnt, dass die juristische Grundlage für Zurückweisungen mit Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Juni bröchig werde. Dann werde die Begründung, die Dublin-Regeln seien nicht funktionsfähig, kaum noch Haltbarkeit bescheinigt bekommen.
Auch Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, teilt diese Einschätzung. Bereits frühere Verlängerungen und die erstmalige Einführung der Grenzkontrollen durch die Ampel-Regierung hielt er für rechtswidrig.
Gefahr für europäischen Konsens
Hruschka sieht angesichts der aktuellen Asylzahlen keine Rechtfertigung für eine Notlage. Das von Deutschland verfolgte unilaterale Vorgehen schade dem fragilen europäischen Konsens in der Migrationspolitik. Zudem klagen Wirtschaftsvertreter über die Einschränkungen im Grenzverkehr.

