Rechtliche Gültigkeit in Frage gestellt
Bundestinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Grenzkontrollen bis kommenden September verlängert und damit die fortlaufende Zurückweisung von Migranten verfügt. Diese Entscheidung stößt auf deutliche Kritik von anerkannten Migrationsexperten. Vor allem die rechtliche Grundlage für die Zurückweisungen wird ab dem Sommer angezweifelt.
Der Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz macht darauf aufmerksam, dass das neue EU-Asylrecht, das ab Juni greifen soll, die bisherige Begründung erschwert. „Beim Thema Zurückweisungen wird das Eis ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn, weil mit dem neuen EU-Asylrecht die Begründung kaum noch zieht, dass Deutschland die Zurückweisungen braucht, weil die Dublin-Regeln nicht funktionieren“, so Thym gegenüber der „Welt“.
Gemeinsames Asylsystem wirft Fragen auf
Das ab Juni geltende Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zielt darauf ab, die Migration nach Europa zu begrenzen und die unkontrollierte Weiterwanderung innerhalb der EU einzudämmen. Doch genau hier sehen Kritiker problematische Ansatzpunkte. Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, übt ebenfalls scharfe Kritik. „Ich habe schon die letzte Verlängerung im Mai – und auch die Einführung durch die Ampel-Bundesregierung – für rechtswidrig gehalten. Diese Einschätzung hat sich nicht geändert.“
Hruschka argumentiert, dass angesichts der aktuellen Asylzahlen keine Notlage bestehe, die solche unilateralen Maßnahmen rechtfertigt. „Deutschland gefährdet durch das unilaterale Vorgehen den gerade gefundenen sehr umstrittenen und fragilen gemeinsamen Weg in der europäischen Migrationspolitik und belastet durch die Kontrollen auch die Wirtschaft, die unter den Einschränkungen im Grenzverkehr leidet.“




