Am 28. Oktober 2025 wurde die Effektivität der deutschen Grenzkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden unter Beweis gestellt, als ein aus Skopje angereister mazedonischer Staatsangehöriger die Einreise nach Deutschland verwehrt wurde. Der 28-jährige Mann hatte gehofft, trotz eines gültigen Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Deutschland gelangen zu können. Doch die aufmerksamen Beamten der Bundespolizei deckten den Verstoß während der routinemäßigen grenzpolizeilichen Kontrolle auf.
Sofortiger Rückflug und strafrechtliche Konsequenzen
Die Reaktion der Behörden war umgehend und entschlossen. Noch direkt am Flugzeug wurde dem mazedonischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland offiziell untersagt. Die logistische Abwicklung der Rückführung erfolgte in bemerkenswert kurzer Zeit: Bereits 40 Minuten nach Abschluss der behördlichen Maßnahmen befand sich der Mann wieder auf dem Rückflug nach Skopje.
Neben der sofortigen Rückführung drohen dem 28-Jährigen auch rechtliche Konsequenzen. Er muss sich nun auf eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise entgegen eines bestehenden Einreiseverbots einstellen. Dieser Fall unterstreicht die strikte Handhabung von Einreisebestimmungen und die schnelle Reaktion der Bundespolizei auf Verstöße an deutschen Flughäfen.
