Die Tötung eines jungen Polizeibeamten Ende August im saarländischen Völklingen hat die Notwendigkeit unterstrichen, konsequenter gegen digitale Verunglimpfungen vorzugehen. Saarland und Rheinland-Pfalz machen sich daher erneut stark für eine Änderung der Gesetzgebung. Die „Rheinische Post“ berichtete, dass in einem entsprechenden Antrag an den Bundesrat detailliert auf eine Vielzahl diffamierender und ehrverletzender Beiträge in sozialen Medien eingegangen wird. Diese Veröffentlichungen hätten teilweise die Ermordung des Beamten begrüßt und sein Andenken geschändet.
Um in Zukunft effektiver vorgehen zu können, soll die Strafverfolgung auch ohne einen expliziten Strafantrag der Angehörigen möglich sein, sofern ein „besonderes öffentliches Interesse“ vorliegt. Dies würde den Ermittlungsbehörden mehr Handlungsspielräume verschaffen. Eine weitere geplante Neuerung sieht vor, dass anstelle der Hinterbliebenen auch der letzte Dienstvorgesetzte des Opfers einen Strafantrag stellen kann. Ein ähnlicher Gesetzesentwurf scheiterte in der vorherigen Legislaturperiode aufgrund des Ampel-Aus.
Die ursprüngliche Initiative für eine solche Gesetzgebung geht auf die Ermordung von zwei Polizeibeamten im rheinland-pfälzischen Kusel zurück, bei der die Taten in bestimmten Kreisen ebenfalls gefeiert wurden. Die aktuellen Ereignisse in Völklingen haben dem nun wieder eingebrachten Gesetzesentwurf eine „traurige Aktualität“ verliehen, so die Antragsteller. Die Länder betonen die Dringlichkeit, den Opfern und ihren Familien einen besseren Schutz vor digitaler Verunglimpfung zu bieten und die Verbreitung von Hass im Netz stärker zu ahnden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)