Die Landesregierung reagiert schnell: Um die Versorgung sicherzustellen, werden Kochsalzlösungen aus der Europäischen Union importiert. Gesundheitsminister Manne Lucha stellt klar: „Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist unsere höchste Priorität.“ Lesen Sie, wie Baden-Württemberg den Import regelt und die Versorgung sicherstellt.
Baden-Württemberg: Notlösung für die Kochsalzversorgung
Um den Engpass an Natriumchloridlösungen in Kliniken und Praxen zu beheben, hat das Land den rechtlichen Rahmen für Importe erweitert. Gesundheitsminister Lucha betont die Notwendigkeit: „Für Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich ist die Natriumchlorid-Lösung unverzichtbar.“ Ab sofort dürfen Apotheken und Großhandlungen isotonische Kochsalzlösungen importieren, auch wenn sie keine deutsche Zulassung haben. Der Import ist jedoch nur aus Ländern möglich, in denen die Lösungen bereits zugelassen sind. Der Bundesanzeiger gab den Mangel offiziell bekannt, wodurch diese Sonderregelung greift.
Importvorgaben erleichtert: Sicherheit bleibt gewährleistet
Die Kochsalzlösungen stammen vorrangig aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, wo hohe Standards gelten. Minister Lucha versichert: „Die importierten Kochsalzlösungen unterscheiden sich inhaltlich nicht von den hiesigen Produkten.“ Die Packungen sind allerdings ohne deutschsprachige Kennzeichnung und Packungsbeilage, jedoch bleibt die Wirksamkeit gleich. So ist die Versorgung von Kliniken und Praxen gesichert, auch wenn Lieferengpässe anhalten sollten.
Allgemeinverfügung sorgt für sofortige Umsetzung
Mit einer Allgemeinverfügung vom 22. Oktober 2024 hat das Land den Weg für den Import von Kochsalzlösungen freigemacht. Diese Ausnahme bleibt bis zur offiziellen Entwarnung durch das Bundesministerium für Gesundheit bestehen und ermöglicht es Kliniken, Apotheken und Praxen, die Versorgung ohne Unterbrechungen aufrechtzuerhalten.