Offenburg. Ein Ehepaar aus der Ortenau muss sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Von April 2020 bis Oktober 2023 bezog das Paar als Bedarfsgemeinschaft über 70.000 Euro vom Jobcenter Lahr. Dies deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach auf.
Die Ermittler stellten fest, dass Frau und Mann während des gesamten Leistungszeitraums ihre gut gehenden Gewerbe nicht angegeben hatten. Gemeinsam erzielten sie Einkünfte von mehr als 270.000 Euro. Ihre unternehmerischen Aktivitäten verschleierten sie.
Die Frau wickelte Barzahlungen für ihre über Social Media verkaufte Damenbekleidung ab. Teilweise nutzte sie dafür Konten von Familienmitgliedern. Der Mann gab vor, bei seinem Bruder angestellt zu sein. Dessen Dienstleistungsunternehmen führte er jedoch faktisch selbst.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg erhob nach den Ermittlungsergebnissen Anklage. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte beide Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in acht Fällen. Sie erhielten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Diese wurde jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht ordnete zudem die Einziehung der betrügerisch erlangten Beträge aus dem Vermögen der beiden Angeklagten an.

