Zuverlässigkeit des Personals im Fokus

Kein Bundestagsausweis für Mitarbeiter: Gericht bestätigt Verweigerung

Kein Bundestagsausweis für Mitarbeiter: Gericht bestätigt Verweigerung
Foto: Das Reichstagsgebäude in Berlin (Archivbild), via dts Nachrichtenagentur.

Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten haben keinen Anspruch auf einen personalisierten Ausweis. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine entsprechende Klage abgewiesen und diese Entscheidung nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigen lassen. Die Hausordnung des Bundestages sieht Zuverlässigkeitsüberprüfungen vor, die im vorliegenden Fall zur Verweigerung führten.

Zugang trotz Bedenken?

Ein Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten zog vor Gericht. Die Bundestagsverwaltung hatte ihm die Ausstellung eines personengebundenen Ausweises verweigert. Der Grund: Zweifel an seiner Zuverlässigkeit.

Ohne den Ausweis blieb dem Kläger der Zutritt zu vielen Bereichen des Reichstagsgebäudes verwehrt. Insbesondere nicht-öffentliche Räume blieben ihm verschlossen. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf seine Arbeit.

Kontakte zu Russland im Visier

Das Oberverwaltungsgericht spielte die Bedenken der Verwaltung herunter. Der Mitarbeiter habe im Beschwerdeverfahren nicht überzeugend darlegen können, dass er die erforderliche Loyalität besitzt. Seine Kontakte zu russischen staatlichen Stellen und mit diesen verbundenen Personen wurden als Risiko für die Funktionsfähigkeit des Bundestages eingestuft.

Ein weiteres Argument des Klägers, die Entscheidung der Verwaltung sei rechtlich nicht ausreichend untermauert, wies das Gericht ebenfalls zurück. Die Hausordnung des Bundestages biete eine klare Ermächtigungsgrundlage für solche Überprüfungen.

Das Urteil in dieser Angelegenheit ist rechtskräftig. Eine weitere Anfechtung ist nicht mehr möglich.