Deutliche Ausgaben für Bildung und Integration

Integrationskurse kosten den Bund bis zu 3.500 Euro pro Kopf

Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gibt Einblicke in die Kostenstruktur von Integrationskursen. Bis zu 3.500 Euro lässt sich der Bund die sprachliche und gesellschaftliche Einarbeitung einer Person kosten. Ein signifikanter Teil der Teilnehmer muss sich jedoch an den Kosten beteiligen.

Deutliche Ausgaben für Bildung und Integration

Der Bund lässt sich die Teilnahme an einem Integrationskurs pro Person bis zu 3.500 Euro kosten. Diese Zahlen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gegenüber der „Welt“ offengelegt. Konkret belaufen sich die Ausgaben für den gesamten Kurs auf maximal 3.503,87 Euro pro Teilnehmer.

Pro Unterrichtseinheit zahlt das Bamf 4,58 Euro. Hinzu kommen Gebühren für obligatorische Einstufungs- und Abschlusstests. Für den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ fallen 117,11 Euro an, für den Test „Leben in Deutschland“ 18,65 Euro. Der Deutschtest kann sogar bis zu zweimal vergütet werden. Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtseinheiten.

Eigenbeteiligung für besser Verdienende

Wer finanziell in der Lage ist, muss sich an den Kosten beteiligen. Aktuell beträgt die Eigenbeteiligung 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit. Immerhin knapp ein Drittel aller Teilnehmer zahlt derzeit einen Teil der Gebühren aus eigener Tasche. Im Haushaltsjahr 2025 lag der Anteil der nicht kostenbefreiten Teilnehmer laut Bamf bei durchschnittlich rund 29,2 Prozent.

Künftig werden bestimmte Gruppen, darunter Ukrainer, Asylbewerber und EU-Bürger, nicht mehr pauschal gefördert. Sie können aber weiterhin als Selbstzahler an den Kursen teilnehmen. Die Kosten dafür legen Kursträger und Interessenten eigenständig fest. Allerdings dürfen sie nicht unter den Kosten liegen, die das Bamf für geförderte Teilnehmer übernimmt.

„Die Teilnahme erfolgt dann auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags mit dem jeweiligen Träger, von dem das Bamf mangels Zuständigkeit keine Kenntnisse haben darf und daher keine Angaben zu den Kosten machen kann“, erklärte eine Bamf-Sprecherin. Laut Bamf muss die Kursgebühr bei Selbstzahlern jedoch nicht geringer sein als der Kostenbeitrag für geförderte Personen.