Zwischenfall an der Grenze
Die grenzüberschreitende Straßenbahnlinie zwischen Straßburg und Kehl ist ein Symbol europäischer Verbundenheit, doch sie ist auch Schauplatz von Kontrollen. Am 05. Dezember 2025 ereignete sich dort ein solcher Vorfall, als die Bundespolizei einen 24-jährigen afghanischen Staatsangehörigen überprüfte.
Die Kontrolle deckte auf, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Der Grund: ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Dem nicht genug, konnte der 24-Jährige auch keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen. Die Situation schien eindeutig: Eine 40-tägige Haftstrafe stand ihm bevor.
Unerwartete Wendung
Doch es kam anders. Der junge Mann konnte die ausstehende Geldstrafe noch vor Ort begleichen. Diese Zahlung bewahrte ihn vor dem Gefängnis.
Nach Klärung der offenen Forderungen wurde der afghanische Staatsangehörige umgehend nach Frankreich zurückgewiesen. Zusätzlich erwartet ihn nun eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise, da er trotz eines bestehenden Einreiseverbots die deutsche Grenze zu passieren versuchte.
Der Fall unterstreicht die Wachsamkeit der Bundespolizei an den Grenzen und die direkten Konsequenzen bei Missachtung des Aufenthaltsrechts und Einreisebestimmungen.


