Waffenbesitz ohne Erlaubnis

Gewehr auf der Rücksitzbank in Rot a.d. Rot sichergestellt

In einer unerwarteten Kontrolle bei Rot a.d. Rot entdeckte eine Polizeistreife ein Kleinkalibergewehr auf der Rücksitzbank eines Pkw. Der 63-jährige Fahrer konnte keine plausible Erklärung für den Transport der Waffe abgeben und besaß zudem keine waffenrechtliche Erlaubnis, was nun rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Foto: Polizei BW

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Gewehr im entdeckt

Rot a.d. Rot Eine Routinekontrolle am Montagvormittag in Rot a.d. Rot führte zu einem unerwarteten Fund. Eine Polizeistreife ereilte einen Pkw, der am Straßenrand eines Verbindungsweges parkte. Die Aufmerksamkeit der Beamten wurde auf ein im hinteren Fußraum liegendes Kleinkalibergewehr im Kaliber .22lfb gelenkt.

Fehlende Erlaubnis und rechtliche Folgen

Der 63-jährige Fahrer des Wagens konnte den Polizisten weder eine Begründung für den Besitz noch für den Transport der Waffe liefern. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der Mann keinerlei waffenrechtliche Erlaubnisse besaß. Die Beamten handelten umgehend: Das Kleinkalibergewehr wurde sichergestellt.

Der Vorfall resultiert nun in einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz für den 63-Jährigen. Die genauen Umstände des Waffentransports und die Herkunft des Gewehrs sind Gegenstand weiterer Ermittlungen, welche von den Behörden in Ulm geführt werden. Dieses Einzelereignis unterstreicht die Wichtigkeit polizeilicher Präsenz und Kontrollen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.

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