Keine vorläufige Einstufung
Die AfD ist über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, wenig verwundert. Der parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann erklärte gegenüber dem TV-Sender „Welt“, dass man von dieser Entscheidung ausgegangen sei.
Kritik an politischen Gegnern
Baumann bezeichnete die Rede von einer Verfassungsfeindlichkeit als „Unsinn“. Er argumentierte, dass die AfD Grundpositionen vertreten würde, die früher auch von der CDU vertreten worden seien. „Die CDU hat selber unsere Sachen übernommen“, so Baumann.
Gericht sieht weiterhin Verdachtsmomente
Das Gericht hatte zuvor festgestellt, dass ausreichend Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen. Allerdings prägten diese Bestrebungen nach aktuellem Kenntnisstand im Eilverfahren die Partei noch nicht so stark, dass „ihrem Gesamtbild nach“ eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
Dennoch besteht nach Ansicht des Gerichts weiterhin ein starker Verdacht auf die Entfaltung verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Die Partei vertrete „teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Gegen diese Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter.

