AfD zeigt sich unbeeindruckt
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen zu lassen, sorgt bei der Partei für wenig Überraschung. „Davon sind wir immer ausgegangen“, sagte Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, dem TV-Sender „Welt“.
Baumann kritisiert „Altparteien“
Baumann wies die Einstufung als „verfassungsfeindliches Gerede“ zurück und behauptete, die AfD vertrete Grundpositionen, die früher von der CDU vertreten worden seien. „Und unsere ganzen Themen und Forderungen, weswegen die CDU mal eine Brandmauer errichtet hat, also Migrationsrückweisung an der Grenze, Staatsbürgerschaft, die ganzen Sachen hat sie selber übernommen“, so Baumann.
Er bezeichnete die Debatte als „dummen Popanz von Altparteien, die abgewählt werden“.
Gericht sieht „ausreichend Anhaltspunkte“
Das Gericht hatte zwar festgestellt, dass es „ausreichend Anhaltspunkte“ für Bestrebungen innerhalb der AfD gebe, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten. Im Eilverfahren habe sich jedoch nicht gezeigt, dass diese Bestrebungen die Partei „ihrem Gesamtbild nach“ so stark prägten, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Dennoch besteht laut Gericht weiterhin der „starke Verdacht“, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfaltet und „teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, vertritt.
Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht abgeschlossen.


